Temporäres Fahrverbot für Motorräder in Niedersachsen erlassen.
Motorräder mit mehr als 90 dB Standgeräusch nicht mehr erwünscht
Im Rahmen des Projektes „Gegen Motorradlärm“, das vom Umweltministerium in Niedersachsen mit 100.000 Euro gefördert wird, ist vorgesehen, die Fahrten mit dem Motorrad zwischen April und Oktober stark zu reglementieren. An jedem zweiten Wochenende darf demnach auf bestimmten Strecken im Weserbergland gar nicht mehr gefahren werden, an den anderen gilt ein Fahrverbot für alle Maschinen mit einem Standgeräusch von mehr als 90 Dezibel. Der entsprechende Wert findet sich unter Punkt U.1 in der Zulassung. Die Dezibel-Datenbank von moto-db.eu macht deutlich: Das absolute Gros der Maschinen, die nicht über einen Elektroantrieb verfügen, liegt über diesem Wert.
Scharfe Kritik an den geplanten Einschränkungen
„Motorrad Online” beklagt unter anderem, dass die jetzt beschlossenen Maßnahmen von einer falschen Basis ausgehen. So sei es nicht möglich, aus dem Standgeräusch Schlussfolgerungen auf die Lärmemission während der Fahrt zu ziehen, worum es aber eigentlich gehen sollte. Im Test habe zum Beispiel die KTM 1290 das niedrigste Standgeräusch erzeugt, sei beim Beschleunigen jedoch „mit Abstand am lautesten“ gewesen.
Eine vergleichbare Lärmregelung wie im Landkreis Holzminden gibt es bereits in Tirol in Österreich. Auch hier ist das Standgeräusch entscheidend, der Grenzwert liegt allerdings mit 95 Dezibel etwas höher.
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