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Es drohen Bußgeld und ein Punkt: Autofahrer müssen vor 1. Oktober handeln

es drohen bußgeld und ein punkt: autofahrer müssen vor 1. oktober handeln

Winterpneus: Haben Sie die richtigen Symbole auf Ihren Reifen?

Der Herbst 2024 bringt das endgültige Aus für die M+S-Reifen, die zwar schon seit einigen Jahren nicht mehr produziert werden, bislang bei einer ausreichenden Profiltiefe aber noch verwendet werden durften. M+S steht dabei für Matsch und Schnee.

Ab 1. Oktober gelten dann nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich. Diese Kennzeichnung gibt es sowohl für Winter- als auch für Ganzjahresreifen. Das Zeichen zeigt einen Berg und eine Schneeflocke. Sollten die Reifen über eine doppelte Kennzeichnung, also Alpine- und M+S-Symbol verfügen, ist ihr Einsatz weiterhin erlaubt.

Ergo: Ihre Winter- oder Ganzjahresreifen müssen über das Alpine-Symbol verfügen! Wer gebrauchte Reifen kauft, sollte ebenfalls unbedingt darauf achten. 

Neue Winterreifen-Regel: Verstoß kostet 60 Euro

Wer ab Oktober trotzdem weiterhin mit Reifen ohne Alpine-Symbol ab unterwegs ist, dem dürfte das übliche Bußgeld drohen, das fällig wird, wenn die Bereifung nicht ausreichend angepasst ist: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall mit den falschen Reifen steigt das Bußgeld erheblich.

Der ADAC hat Winterreifen auch im vergangenen Jahr getestet: Den Testsieger können Sie hier kaufen:

Assistenzsysteme werden zur Pflicht bei Neuwagen

Wer sich dieses Jahr einen Neuwagen kauft, erhält eine üppige Ausstattung an Assistenzsystemen. Seit dem Sommer, genauer seit 7. Juli 2024, sind viele technische Helfer Pflicht. Dazu zählen ein Unfalldatenschreiber, also eine “Blackbox”, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Notbremsassistent, ein Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, ein Rückfahrassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent.

Während alle Systeme darauf ausgelegt sind, das Fahren sicherer zu machen, dient die Blackbox der Ermittlung des Hergangs, wenn doch ein Unfall passiert. Der Autofahrer muss der Übermittlung der gespeicherten Daten allerdings zustimmen, solange er nicht von einem Gericht zur Herausgabe verpflichtet wird. Verläuft die Tour unfallfrei, werden die Daten automatisch gelöscht.

Bereit für ein Alkohol-Nachrüstset

Zu den neuen Vorgaben gehört auch, dass neue Fahrzeuge eine Schnittstelle besitzen müssen, um später einen sogenannten Alcolock nachrüsten zu können. Dieses Gerät verhindert das Starten des Wagens, wenn beim Fahrer per Atemkontrolle ein zu hoher Alkoholwert festgestellt wird. Es ist also damit zu rechnen, dass später auch der Alcolock und seine Nutzung durch den Fahrer zur gesetzlichen Pflicht werden. Welche Alkohollimits derzeit hinter dem Steuer gelten und welche Bußgelder drohen, erfahren Sie in unserem großen Ratgeberartikel.

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