mid Groß-Gerau – Die Ablenkung vom Straßenverkehr ist ein erhebliches Risiko. GTÜ
Bei der Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung sind aktuell 100 bis 200 Euro fällig, dazu kommen je nach Situation ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister und eventuell ein einmonatiges Fahrverbot (zum Beispiel bei Gefährdung des Straßenverkehrs). Das Verbot gilt, solange der Motor des Fahrzeugs (gleich ob Verbrenner oder Elektromotor) nicht vollständig ausgeschaltet ist. Das Unterbrechen der Zündung durch eine Start-Stopp-Automatik zählt also nicht.
Warum genau die Handynutzung am Steuer untersagt ist und welche Form der Nutzung von digitalen Endgeräten ganz konkret unter das Verbot fällt, erklärt die GTÜ anhand von fünf wichtige Punkten rund um das Thema.
2. Die häufigste Handynutzung am Steuer ist nicht mehr das Telefonieren, wie eine Studie des Allianz Zentrums für Technik aus dem Jahr 2021 zeigt, sondern die Navigation: 76 Prozent der Autofahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren halten das Handy zur Eingabe des Ziels oder der Steuerung in ihren Händen, bei den über 24-Jährigen sind es immerhin 52 Prozent. Zum Verfassen von Textnachrichten und zur Telefonie nutzen deutlich weniger Autofahrer während der Fahrt ein Handy ohne Verbindung zu einer Freisprecheinrichtung oder Fixierung in einer entsprechenden Halterung. Dabei ist gerade die Navigation eine Funktion, die man gut durch die Eingabe des Ziels vor Fahrtbeginn starten kann. Während der Fahrt ist eine stabile und unfallsicher angebrachte Halterung für das Mobiltelefon eine sinnvolle Lösung.
3. Nicht nur Smartphone und andere Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten und bedient werden. Das Verbot gilt ebenso für Smartwatches, für Tabletcomputer, E-Book-Reader, MP3-Player, Notebooks und Diktiergeräte . Auch der Touchscreen des Autos darf während der Fahrt lediglich während einer “kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung” bedient werden – so definiert es die Straßenverkehrsordnung im sogenannten “Handyparagrafen” (§ 23 Abs. 1a StVO ).
5. Moderne Assistenzsysteme nutzen: Freisprechanlagen sind mittlerweile weit verbreitet, auch die Sprachbedienung gehört zur Ausstattung von immer mehr Autos. Nicht alle Anwendungen lassen sich aber intuitiv bedienen. Doch wer sich rechtzeitig im Detail mit der Funktion seiner Assistenzsysteme vertraut macht, kann während der Fahrt sicherer telefonieren und navigieren. Nachrüstbare Freisprechanlagen gibt es auch für Motorräder, und auf dem Fahrrad lässt sich ein Headset mit den richtigen Einstellungen sicher nutzen.
Für die direkte Bedienung von Smartphone, Smartwatch und Co. gilt hingegen bei der Fahrzeugnutzung: Erst einen sicheren und erlaubten Parkplatz suchen, dann die Aufmerksamkeit dem digitalen Alleskönner widmen.
Der Artikel “An Lenkrad und Lenker sind Handy und Smartwatch tabu” wurde am 20.07.2023 in der Kategorie News von Solveig Grewe mit den Stichwörtern Ratgeber, Smartphone, Verkehr, Sicherheit, Recht, Bußgeld, StVO, News, veröffentlicht.