Bild: Tesla (Symbolfoto)
Sammelklagen-Versuche gegen Tesla scheinen neuerdings gern im Doppelpack zu kommen. Ende Februar gaben zwei US-Kanzleien am selben Tag bekannt, ein solches Verfahren anzustrengen, in diesem Fall im Namen von Aktionären, die wegen unzutreffender Aussagen der Tesla-Führung zum Autopilot-System und FSD Verluste an der Börse gemacht hätten. Und in dieser Woche folgten zwei neue Sammelklagen: Jetzt wollen Tesla-Besitzer wegen überteuerter Reparaturen und Teile Geld zurück haben und Änderungen erzwingen.
Tesla soll Wettbewerb verhindert haben
Tesla habe ein „Monopol“ auf Reparaturen an den eigenen Elektroautos, das aufgelöst werden müsse, heißt es laut einem Bericht von The Telegraph in einem der Anträge, in dem auch von wettbewerbsfeindlichen Verhalten die Rede ist. Mangels Konkurrenz bei Teilen und Reparaturen seien die Preise künstlich hoch und die Wartezeiten für Kunden lang. Diese könnten sich nur direkt an das Unternehmen oder von ihm zugelassene Werkstätten werden, was ein Verstoß gegen Kartell-Gesetze der USA sei.
Laut dem Telegraph-Bericht soll Tesla zusätzlich zur Erstattung des bisherigen finanziellen Schadens gezwungen werden, Privatpersonen und unabhängigen Werkstätten Handbücher und Diagnose-Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Zumindest erstere gibt es aber schon länger frei verfügbar im Internet, ebenso wie einen inzwischen kostenlosen Teile-Katalog von Tesla mitsamt Anweisungen für den Wechsel.
Belege für Macht-Missbrauch gesammelt
In einer Mitteilung einer der klagenden Kanzleien heißt es dennoch, man habe überzeugende Belege dafür, dass Tesla seine Marktmacht missbraucht habe. In der eingereichten Klage werde dem Unternehmen eine „bösartige Reihe“ von wettbewerbsfeindlichen Praktiken vorgeworfen, die der Wirkung nach den Zugang zu Informationen, Werkzeugen und Teilen für Wartung und Reparaturen bei seinen Elektroautos verhindert hätten. Die Kanzlei zeige, dass diese Praktiken rechtswidrig die Kosten und den Zeitaufwand dafür erhöhten. Vertreter von Tesla reagierten laut den Berichten zunächst nicht auf Anfragen zu den Vorwürfen.