Bild: Tesla
In dem Referentenentwurf steht unter anderem: „An Schnellladesäulen ohne Display muss allerdings künftig durch einen Aufkleber oder eine ähnliche dauerhaft sichtbare Lösung über die Ad-hocPreise informiert werden und die Preisangabe bei möglichen Preisänderungen angepasst werden.“
Bisher gab es laut dem Portal Electrive in der Ladesäulenverordnung für Betreiber solcher Schnelllader ohne Display die Möglichkeit, nur einen QR-Code aufzukleben, damit Kunden diesen mit dem Smartphone scannen und die Preise online abrufen kann. Das solle zukünftig nicht mehr möglich sein, denn in dem Entwurf heiße es: „Diese QR-Code-Angabe ist jetzt durch eine konkrete Preisinformation durch einen Aufkleber oder eine ähnliche Lösung zu ersetzen.“
Wann die Änderungsverordnung in Kraft treten soll, ist noch unklar. Es gibt lediglich einen ersten Hinweis, ab wann die neue Regelung gelten soll: „Damit die Betreiber diese Umstellung im Rahmen regulärer Servicearbeiten vornehmen können, wird für das Inkrafttreten dieser Vorgabe eine Übergangsfrist von zusätzlichen 3 Monaten über das Inkrafttreten der Änderungsverordnung hinaus eingeräumt.“