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Winterreifenpflicht: Welche Regeln gelten in Österreichs Nachbarländern?

winterreifenpflicht: welche regeln gelten in österreichs nachbarländern?

Winterreifenpflicht: Welche Regeln gelten in Österreichs Nachbarländern?

Bei uns gilt das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht von 1. November bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres. Es verlangt, dass bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Matsch, Eis) nur Fahrzeuge mit Winterreifen auf den Straßen unterwegs sein dürfen.

Als Winterreifen gelten Reifen mit folgenden Kennzeichnungen: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens vier Millimeter betragen – und zwar über den gesamten Winter.

Wie sieht es bei unseren Nachbarn aus?

Auch in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, sie ist aber an kein bestimmtes Datum gebunden. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.

In Italien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Die jeweiligen Provinzen können durch Rechtsverordnung eigenständige Regelungen treffen. Unter anderem können die Provinzen den Zeitrahmen und die Strecken, für die die Winterausrüstungs-Pflicht gilt, frei bestimmen. Oder es wird durch entsprechende Beschilderung der Straße angezeigt. In Südtirol dürfen alle Fahrzeuge auf Staats- und Landesstraßen bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten fahren.  Auf der Brennerautobahn (A22) gilt von 15. November bis 15. April eine Winterausrüstungspflicht (unabhängig davon, ob  winterliche Verhältnisse herrschen). Auch im Stadtgebiet von Bozen gilt in diesem Zeitraum eine Winterreifenpflicht. Ein Sonderfall ist auch das Aostatal – hier gilt von 15. Oktober bis 15. April eine Winterausrüstungspflicht (Winterreifen oder Schneeketten an Bord des Fahrzeugs).

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass der “Lenker sein Fahrzeug jederzeit beherrschen muss”. Wer aber auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Wer den Verkehr auf verschneiten Straßen behindert, weil er mit Sommerreifen fährt, kann mit Geldbußen bestraft werden.

In Slowenien müssen von 15. November bis 15. März Winterreifen montiert sein (alternativ Schneeketten auf Sommerreifen möglich).

In Ungarn gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Die Verwendung kann aber durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden.

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht (bei Schnee, Matsch, Glatteis).

In Tschechien gilt von 1. November bis 31. März eine Winterreifenpflicht, wenn die Straßen mit Schnee, Eis oder Raureif überzogen sind bzw. auf Grund der Wetterbedingungen mit solchen Straßenverhältnissen zu rechnen ist. Auf einigen Autobahnabschnitten bzw. Staatsstraßen gilt eine generelle Winterreifenpflicht. Die Mindestprofiltiefe der Winterreifen muss 4 Millimeter betragen.

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