Auto

Vorschlag für Cannabis-Grenzwert

Die Mehrheit in der vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe schlägt für Kraftfahrer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut vor.

vorschlag für cannabis-grenzwert

Cannabis im Straßenverkehr

Wie das BMDV mitteilte, muss dazu der § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geändert werden, der bisher jeglichen Cannabis-Konsum über der Nachweisschwelle von 1 Nanogramm/Milliliter Blut untersagt. Bis zur Änderung des Gesetzes – die im günstigsten Fall im Mai verabschiedet werden kann – gilt die bisherige Quasi-Null-Toleranz-Grenze weiter.

Verbot von Alkoholkonsum

Die Expertengruppe schlägt ferner vor, für Kraftfahrer, die Cannabis konsumiert haben, ein absolutes Alkoholverbot vorzuschreiben, um den besonderen Gefahren aus dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

TOP STORIES

Top List in the World