Tesla

Tesla Model 3

Tesla Model 3 zeigt bei der ersten HU die meisten Mängel

TÜV-Report 2024 Tesla Model 3 zeigt bei der ersten HU die meisten Mängel

Erstmals waren bei der Auswertung der TÜV-Zahlen Elektroautos in statistisch relevanter Stückzahl dabei. Sie schneiden nicht prinzipiell schlechter ab als Verbrenner, aber spezifische Probleme gibt es trotzdem – vor allem bei Tesla.

tesla model 3 zeigt bei der ersten hu die meisten mängel

Über zehn Millionen Hauptuntersuchungen wurden für den TÜV-Report 2024 ausgewertet. (Bild: TÜV Nord)

Immer mehr Elektroautos und immer mehr ältere Fahrzeuge rollen über unsere Straßen – diese beiden Trends bilden sich auch im TÜV-Report ab, den der TÜV-Verband am 16. November im Rahmen einer Onlinekonferenz vorstellte. Dafür hat die Organisation 10,2 Millionen Hauptuntersuchungen ausgewertet, die von Juli 2022 bis Juni 2023 stattfanden. Insgesamt wurden 221 Fahrzeugtypen berücksichtigt. Um Eingang in den Report zu finden, mussten von jedem Modell mehrere 1.000 Exemplare untersucht worden sein, um statistische Verzerrungen wegen zu geringer Stückzahlen zu vermeiden.

Bei den Elektroautos zeigte sich ein diffuses Bild: So schnitt der VW E-Golf mit einer Mängelquote von 2,6 Prozent bei den zwei- bis dreijährigen Fahrzeugen sehr gut ab (4. Platz im Gesamtranking), während das Model 3 von Tesla mit einer Quote von 14,7 Prozent im gleichen Segment den 111. und letzten Platz belegte. Der Renault Zoe (5,1 Prozent) landete im Mittelfeld.

Als Erklärung für das schlechte Abschneiden des Tesla führt der TÜV-Verband typische Elektroauto-Phänomene an wie das hohe Gewicht, das die Achsaufhängungen stark belastet, sowie die elektrische Rekuperation, die zu Korrosion an den wenig genutzten Bremsen führt. Aber wie die stark unterschiedlichen Ergebnisse der drei untersuchten E-Autos zeigen, kommt es eben immer darauf an, wie gut der Autohersteller seine Fahrzeuge auf diese speziellen Belastungen hin auslegt.

Volkswagen-Modelle: Von sehr gut bis sehr schlecht

Das sieht auch Dr. Joachim Bühler so, der Geschäftsführer des TÜV-Verbands: „Inwieweit die festgestellten Brems- und Achsmängel typisch für E-Fahrzeuge sind und ob die Hersteller bei bestimmten Modellen nachbessern müssen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.“

Sogar innerhalb der Modellpalette mancher Autohersteller zeigten sich große Unterschiede bei den Hauptuntersuchungen. Der Volkswagen-Konzern etwa konnte sich einerseits darüber freuen, dass gleich drei seiner Produkte die ersten drei Plätze in der Gesamtauswertung belegten (VW Golf Sportsvan, Audi Q2, Audi TT). Gleichzeitig landeten aber der Skoda Scala und der Seat Alhambra in ihren jeweiligen Segmenten auf dem letzten Platz.

Weiterhin fällt jedes fünfte Fahrzeug durch

Über alle Altersklassen hinweg zeigten 20,5 Prozent der untersuchten Pkw „erhebliche“ oder gar „gefährliche Mängel“ und bekamen deshalb keine Plakette. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein leichter Anstieg um 0,3 Prozentpunkte. Bei 11,2 Prozent der Fahrzeuge fanden die Prüfingenieure „geringe Mängel“. Immerhin 0,05 Prozent wurden als „verkehrsunsicher“ eingestuft und mussten sofort stillgelegt werden. Bezogen auf alle Hauptuntersuchungen in Deutschland entspricht das rund 15.000 Fahrzeugen.

„Nach einem positiven Pandemieeffekt haben sich die Mängelquoten wieder auf dem alten Niveau eingependelt“, sagte Bühler. „Eine nachhaltige Verbesserung der technischen Sicherheit des Pkw-Bestands in Deutschland ist in den vergangenen Jahren ausgeblieben.“

Durchschnittsalter des Fahrzeugbestands erstmals zweistellig

Das lässt für die Zukunft nichts Gutes hoffen, denn die Fahrzeuge auf den deutschen Straßen werden immer älter. Im Untersuchungszeitraum des TÜV-Reports lag das Durchschnittsalter erstmals bei 10,0 Jahren; rund 45 Prozent aller Autos in Deutschland sind mindestens zehn Jahre alt.

Die Auswertung des TÜV-Verbands zeigt, dass die Zahl der Mängel bei älteren Fahrzeugen stark ansteigt. Während 18 Prozent der Autos der Altersklasse acht bis neun Jahre erhebliche Mängel zeigten, waren es bei den Zehn- bis Elfjährigen schon 23,8 Prozent und bei den erstmals gesondert erfassten Autos von 12 bis 13 Jahren 28,9 Prozent.

Die anfälligsten Modelle sind Renault Twingo mit 39,9 Prozent und Dacia Logan mit 40,9 Prozent Mängelquote. Am „guten“ Ende der Skala liegen der Audi TT mit 15,0 Prozent und der VW Golf Plus mit immerhin auch schon 20,7 Prozent. „Trotz einer insgesamt besseren Langlebigkeit sind ältere Fahrzeuge ein Problem für die Verkehrssicherheit“, sagte Bühler. „Bei Gebrauchten sollten Kaufinteressierte die Schwachstellen der jeweiligen Modelle kennen und einkalkulieren, regelmäßig in Wartung und Pflege der Fahrzeuge zu investieren.“

TÜV-Verband fordert besseren elektronischen Fahrzeugzugang

Vor dem Hintergrund des steigenden Ausstattung der Fahrzeuge mit elektronischen Fahrerassistenzsystemen fordert der TÜV-Verband einen besseren elektronischen Zugang. Auch den elektrischen Antriebsstrang haben die Prüfer vermehrt im Blick: „Die Prüfung der Hochvoltbatterie von E-Autos besteht bisher aus einer reinen Sichtprüfung“, sagte Bühler. Mit zusätzlichen Prüfpunkten könne der Schutz vor elektrischen Schlägen und Überspannungen verbessert werden. „Die Prüforganisationen benötigen einen besseren Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten, um den Zustand der Batterie und andere Komponenten prüfen zu können.“ Dazu zählt er die Cybersicherheit und den Software-Stand, da Updates der Hersteller Einfluss auf Funktion und Sicherheit des jeweiligen Fahrzeugs haben. Darüber hinaus könne mit Datenanalysen effektiver gegen den weit verbreiteten Tachobetrug vorgegangen werden. Nach Schätzungen der EU-Kommission wird bei der Hälfte aller grenzüberschreitend gehandelten Gebrauchtwagen der Kilometerstand manipuliert.

Stand vom 15.04.2021

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken

Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.

Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.

Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.

Recht auf Widerruf

Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.

Zudem spricht sich der TÜV-Verband für die Einrichtung eines digitalen Fahrzeugregisters aus. „Ein digitales Fahrzeugregister bildet die Historie eines Fahrzeugs ab und dokumentiert sicherheits- und umweltrelevante Änderungen“, sagte Bühler. Zu den Veränderungen gehörten neben nachgerüsteten Anhängerkupplungen, Alufelgen oder Spoilern auch Software-Updates, die Einfluss auf die Fahreigenschaften und weitere Funktionen eines Autos haben. Bühler: „Ein digitales Fahrzeugregister, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist, bringt mehr Transparenz in den immer wichtiger werdenden Gebrauchtwagenmarkt.“

TOP STORIES

Top List in the World