Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) als auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) raten ihren Mitgliedsbetrieben dringend, die Gnadenfrist bis zur Einforderung von TSE-Aufzeichnungen bei Taxameter und Wegstreckenzählern zu nutzen, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Der BVTM appelliert deshalb an die Unternehmen der Branche, sich unmittelbar mit der Einführung der TSE zu befassen und geeignete Schritte zu unternehmen. Er verweist an eine von ihm erarbeitete herstellerübergreifende Übersicht über Möglichkeit zur Auf- und Nachrüstung, die nur von Mitgliedsbetrieben über den internen Bereich seiner Homepage abgerufen werden kann.
„Mit großer Genugtuung und Erleichterung“ habe der TMV das BMF-Schreiben zur Nichtbeanstandungsregelung zur Kenntnis genommen, erklärte der zweite Taxi-Dachverband in seiner Pressemitteilung. Er hat immerhin die Größe, in diesem Zusammenhang von „wiederholt und massiv vorgetragenen Protesten der Verbände des Taxi- und Mietwagengewerbes“ zu sprechen und den Erfolg nicht nur für sich selbst zu reklamieren.
Die Belegausgabepflicht bleibt laut dem TMV bestehen, sofern ein Fahrzeug mit einem Belegdrucker ausgestattet ist. Sonst könne der Beleg in Papierform oder mit Einverständnis des Fahrgasts in elektronischer Form ausgegeben werden.
Die Mitteilungspflicht über den Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme bleibe zwar bestehen, doch solle ihr derzeit nicht nachgekommen werden. Sie sei so lange ausgesetzt, bis die Finanzverwaltung die derzeit in der Entwicklung befindliche elektronische Übermittlungsmöglichkeit eingerichtet habe.