Die Bundesregierung plant, Tankstellen ab 2028 zur Bereitstellung von Schnellladesäulen für Elektroautos zu verpflichten.
Die geschätzten Kosten für den Aufbau dieser Infrastruktur belaufen sich laut Bundesregierung auf rund 432,1 Millionen Euro. Hinzu kommen jährlich rund acht Millionen Euro für den laufenden Betrieb und die Wartung. Parallel dazu schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ab 2025 vor, dass in Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss. Diese Regelung gilt auch für Neubauten und größere Renovierungen.
Unternehmen sehe planwirtschaftliches Eingreifen
Die betroffenen Unternehmen sind wenig begeistert. Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V. 2024 hat eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf veröffentlicht, in der man die Pläne vollumfänglich ablehnt. Darin heißt es unter anderem:
[…] Der Entwurf greift in die unternehmerische Freiheit planwirtschaftlich ein, ist völlig unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig.Der Entwurf legt einen unrealistischen Bestand von 15 Millionen batteriebetriebenen Elektro-Pkw im Jahr 2030 zugrunde und einen daraus folgenden Stromladebedarf an öffentlichen Ladestellen wie Tankstellen. Zudem werden viel zu niedrige Anschaffungskosten und Kosten für Installation und Inbetriebnahme angesetzt. […]