Das Protestcamp darf laut Gericht zunächst bleiben. Dagegen hat die Brandenburger Polizei Beschwerde eingereicht.
Deshalb habe die Polizei am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam Beschwerde eingelegt. Umweltministerium, Bauamt und Forstbehörde müssten nun im Detail mögliche Gefahren begründen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde.
Das Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen stattgegeben. Damit darf das Protestcamp im Landeswald nahe Tesla mit mehreren Baumhäusern zunächst bleiben.