ine hunderte Millionen Euro schwere Schadenersatzklage eines Zusammenschlusses von Fuhrunternehmern wegen eines Kartells von Lkw-Herstellern muss erneut verhandelt werden.
Das Lkw-Kartell war 2011 aufgeflogen. Die Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault sowie Iveco und DAF hatten jahrelang unter anderem Preise untereinander abgesprochen. Vier Hersteller erhielten von der EU-Kommission im Jahr 2016 Milliardenstrafen, die VW-Tochter MAN blieb als Kronzeuge verschont.
2017 schlossen sich 3200 Fuhrunternehmer zusammen und beauftragten den IT-Rechtsdienstleister Financialright Claims mit einer Sammelklage gegen die Hersteller. Die Unternehmen hatten für den Prozess ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister abgetreten. Das Landgericht München kam im Februar 2020 zu dem Schluss, dass der Financialright Claims gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen habe, und wies die Klage ab.
Das Landgericht hatte unter anderem moniert, dass in der Sammelklage viele verschiedene Klage gebündelt wurden. Dies hätte eine außergerichtliche Einigung erschwert und Financialright Claims somit seine Inkasso-Befugnis überschritten. Das Oberlandesgericht widersprach dem. Um auf dieser Basis die Klage abzuweisen, müsse eine “eindeutige und nicht nur geringfügige Überschreitung” vorliegen, was hier nicht der Fall sei.
Auch das Argument des Landgerichts, dass Financialright Claims zur Finanzierung des Prozesses einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen hatte, ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. “Dabei hat der Senat auch geprüft, ob die Klägerin verpflichtet ist, die Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer vorzulegen, und hat dies im Ergebnis verneint”, fügte das Gericht hinzu.
pe/awe