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Renault-Chef fordert flexibleren Zeitplan für das Verbrenner-Verbot

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Renault-Chef Luca de Meo hat sich gegenüber dem „Handelsblatt“ besorgt über das Ziel der Europäischen Union geäußert, den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor bis 2035 komplett zu verbieten.

Er hält es für extrem schwierig, innerhalb von zwölf Jahren von einem Marktanteil von zehn Prozent auf 100 Prozent Elektroautos zu kommen. De Meo plädiert für einen flexibleren Zeitplan und schlägt vor, das Ziel auf 2040 zu verschieben, um eine realistischere Umsetzung zu gewährleisten.

Vollständige Elektrifizierung nicht aufgeben

De Meo betont zudem, dass trotz der aktuellen Marktsituation das Ziel der vollständigen Elektrifizierung nicht aufgegeben werden sollte, da dies ein strategischer Fehler wäre. Er erinnert daran, dass die Automobilindustrie bereits zweistellige Milliardenbeträge in den Übergang zum Elektroauto investiert hat. Ein Abbruch dieses Prozesses würde nicht nur finanzielle Verluste bedeuten, sondern auch den Fortschritt der Branche behindern. Er fordert daher eine Balance zwischen Elektrifizierung und dem Erhalt der industriellen Stabilität.

Darüber hinaus argumentiert de Meo, dass Elektroautos nur eine von mehreren Lösungen für die Dekarbonisierung des Automobilsektors sind. Er schlägt eine schnellere Erneuerung der Fahrzeugflotte und die Erforschung alternativer Kraftstoffe vor, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Er warnt davor, sich ausschließlich auf Elektrofahrzeuge zu verlassen, da in den nächsten zehn Jahren nicht genügend Elektroautos zur Verfügung stehen werden, um einen signifikanten Einfluss auf die Dekarbonisierung zu haben.

Rechtsgutachten zeigt Fehler der EU-Flottenregulierung

Ob ein „Verbrenner-Verbot“ in der aktuell geplanten. Form kommt, ist noch nicht ganz klar. Zum einen hat Ursula von der Leyen erst kürzlich verkündet, den Fokus mehr auf E-Fuels zu legen und zum anderen gibt es auch einige rechtliche Bedenken.

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Kment, Direktor des Instituts für Umweltrecht an der Universität Augsburg, zeigt, dass die aktuelle EU-Flottenregulierung (Verordnung (EU) 2023/851) gegen Unionsrecht verstößt. Die vom Lobbyverband UNITI in Auftrag gegebene Studie kritisiert vor allem die veraltete Messmethodik des Tailpipe-Ansatzes, der nur die CO₂-Emissionen am Auspuff eines Fahrzeugs berücksichtigt.

Diese Methodik widerspricht laut Kment nicht nur dem europäischen Primärrecht, sondern behindert auch einen effektiven Umweltschutz. Das Gutachten fordert daher eine Modernisierung der Messmethoden, die den gesamten CO₂-Ausstoß über den Lebenszyklus eines Fahrzeugs erfassen.

EU-Regulierung benachteiligt „grüne“ Kraftstoffe

Das Gutachten weist außerdem darauf hin, dass sowohl Hersteller von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor als auch Hersteller alternativer Kraftstoffe durch den Tailpipe-Ansatz benachteiligt werden. Es kritisiert auch die Rechtsgrundlage für Strafzahlungen, die Automobilhersteller bei Nichteinhaltung der EU-Flottenziele leisten müssen.

Prof. Dr. Kment stellt fest, dass die EU-Kommission nicht befugt ist, solche Strafzahlungen zu erheben und in den allgemeinen EU-Haushalt zu überführen. Bereits 2008 hatte der Deutsche Bundesrat erhebliche Zweifel an der EU-Kompetenz zur Einführung einer solchen Abgabe geäußert.

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