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"Recht auf Reparatur" : ZDK begrüßt Votum der EU-Abgeordneten

Detlef Peter Grün, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks, begrüßt das Votum für “Recht auf Reparatur” im EU-Parlament.  © Foto: ProMotor

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag für das “Recht auf Reparatur” angenommen. Für den ZDK markiert diese Entscheidung “einen bedeutenden Schritt zur Entlastung der Kfz-Betriebe”.

Das EU-Parlament hat den Vorschlag für das “Recht auf Reparatur” am Dienstag fast einstimmig angenommen. “Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt zur Entlastung der Betriebe von unnötiger Bürokratie und für Fairness für Reparaturbetriebe”, sagte Detlef Peter Grün, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks, in einer Mitteilung.

Mit der Entscheidung gegen ein verpflichtendes einheitliches Reparaturformular entsprachen die Abgeordneten somit einer Forderung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und den Kfz-Landeverbänden in Deutschland.

ZDK: Ablehnung von Reparaturgeheimnissen ist ein Meilenstein

Der Dachverband sieht außerdem in der klaren Ablehnung von Reparaturgeheimnissen jeglicher Art, einschließlich Software-Einschränkungen, einen weiteren Meilenstein. Diese Einschränkungen würden sonst besonders für unabhängige Betriebe ein erhebliches Hindernis darstellen, hieß es.

Die eindeutige Position des Parlaments sollte aus Sicht des ZDK von der EU-Kommission als Signal und Mandat aufgefasst werden, damit die sektorspezifische Gesetzgebung für Fahrzeugdaten und -funktionen schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden könne. Nur so lasse sich sicherstellen, dass alle Akteure im Kfz-Aftermarket unter fairen Marktbedingungen agieren könnten. “Wir hoffen, dass die Europäische Kommission dieses klare Signal aufgreift und die notwendigen Schritte unternimmt, um die Bürokratie zu reduzieren und faire Wettbewerbsbedingungen im gesamten Kfz-Aftermarket zu gewährleisten”, erklärte Grün.

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