Promillegrenze bei E-Scootern: Werden die Regeln bald lockerer?
Mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 Kilometern pro Stunde seien sie dem Fahrrad näher als dem Auto, erklärt auch der ADAC laut t-online. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 25. bis zum 27. Januar soll nun diskutiert werden, inwieweit die Regelungen für E-Scooter angepasst werden sollen.
Eher Fahrrad als Auto
Grundsätzlich stelle sich die Frage, warum zwischen E-Scootern und Fahrrädern ein Unterschied gemacht wird, wenn sie sogar aus gesetzlicher Sicht gleichgestellt seien – so gelte auch bei E-Scootern beispielsweise keine Helmpflicht und auch keine Fahrerlaubnispflicht, so der ADAC laut t-online weiter.
Weitere Vorsichtsmaßnahmen denkbar
Der ADAC plädiert laut t-online weiterhin dafür, den Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr immer klar zu trennen. Dennoch solle man berücksichtigen, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter “weit weniger gefährlich” sei, als mit einem Auto.
Unfallforscher Brockmann will in einer Studie ermitteln, ab welchem Alkoholwert im Blut man auch den E-Scooter lieber stehen lassen sollte. Bisher ist der ADAC dafür, Fahrern ab einem Promillewert von 1,1 die Fahrerlaubnis für E-Scooter zu entziehen, sofern sie keinen Führerschein haben. Außerdem sei die Einführung einer Helmpflicht und eine theoretische Prüfung der Straßenverkehrskenntnisse denkbar.
t-online: “Werden wie Autos behandelt: Promillegrenze für E-Scooter soll fallen”