Große Fahrzeuge privater Personen dienen im Kriegsfall der Verteidigung des Landes.
Zivile Fahrzeuge dürfen im Kriegsfall beschlagnahmt werden
1996 verabschiedete der Bundestag das Verkehrssicherstellungsgesetz. Durch das Gesetz darf die Regierung in Deutschland zivile Fahrzeuge im Verteidigungs- oder Bündnisfall beschlagnahmen und zur Verteidigung des Landes oder zur Unterstützung von NATO-Partnern nutzen. Neben Kriegsfällen tritt das Gesetz auch im Falle eines Zivil- und Katastrophenschutz in Kraft. Dazu gehört beispielsweise ein Terrorangriff mit Pockenviren. Bisher musste die Regierung von der Regelung jedoch noch keinen Gebrauch machen.
Besonders gefragt sind in solchen Fällen große Fahrzeuge wie SUVs und Geländewagen. Auch Busse, Kesselfahrzeuge, Kräne oder Rettungsfahrzeuge privater Träger und Unternehmen kämen infrage. Die Regierung darf die Fahrzeuge jedoch nicht einfach so beschlagnahmen. Zuvor muss eine Mangellage im eigenen Bestand eintreten. Das bedeutet, dass private Fahrzeuge nur dann gefordert werden dürfen, wenn der Staat oder ein Bündnispartner selbst nicht über ausreichend viele Spezialfahrzeuge verfügt. Kommt es dann zu einer Beschlagnahmung, erhalten die Bürger eine „Entschädigung in marktüblicher Höhe“.