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Piaggio gewinnt letzten Rechtsstreit um die Vespa!

piaggio gewinnt letzten rechtsstreit um die vespa!

Piaggio gewinnt letzten Rechtsstreit um die Vespa!

Die Vespa ist der wohl bekannteste Motorroller der Welt, eine echte Ikone. Kein Wunder, dass vor allem chinesische Firmen das Design immer wieder kopieren. Eher verwunderlich hingegen, dass sie damit meist durchgekommen sind. Bis jetzt: Nun hat Piaggio nach zehn Jahren vor Gericht gewonnen: Ab sofort ist das Design geschützt und darf nicht ohne Zustimmung kopiert werden.

Konkret heißt der Kontrahent Zhejiang Zhongneng Industry Group. Aber von vorn: Im Jahr 2013 erreichte Vespa-Mutter Piaggio beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung des „dreidimensionalen Zeichens, das der Form eines Vespa-Rollers entspricht“. Doch die Eintragung war nicht von Dauer.

Zhejiang Zhongneng, seit 2018 Besitzer des Bologneser Motorradherstellers Moto Morini beantragte die Löschung der Marke und kam damit 2021 auch durch. Das EUIPO sah plötzlich doch einen „fehlenden Nachweis der Unterscheidungskraft“ der Vespa-Form fest. Ergebnis: Marke gelöscht.

Piaggio berief vor dem Gericht der Europäischen Union dagegen Berufung ein – und gewann: vor wenigen Tagen hoben die Luxemburger Richter das EUIPO-Urteil auf und konstatierten der Marke Vespa ausreichende „Unterscheidungskraft“. Piaggio hatte eine Reihe Punkte angeführt, die den Vespa-Sonderstatus belegen sollten: Meinungsumfragen, Absatzdaten, die Verbreitung von Vespa-Fanklubs in mehreren Ländern, die Präsenz des Rollers im New Yorker Museum of Modern Art sowie den Fünfzigerjahre-Kultfilm „Ein Herz und eine Krone“ mit Audrey Hepburn und Gregory Peck. Das brachte die Richter dazu, den einmaligen Charakter des italienischen Rollers und damit die weltweite Erkennbarkeit festzustellen. Punkt.

Es gab zwischenzeitlich noch einen weiteren Handlungsstrang, denn Zhejiang Zhongneng hatte bereits 2010, als das Vespa-Design noch nicht geschützt war, ein sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster für einen von ihnen hergestellten Motorroller eintragen lassen, das Piaggio als Plagiat sah. Dieser Ansicht folgte das EUIPO im Jahr 2015 nicht und verweigerte die Nichtigkeitserklärung des Geschmacksmusters. 2019 scheiterte Piaggio dann vor dem Gericht der Europäischen Union, das entschied, dass der Zhejiang-Zhongneng-Roller einen anderen Gesamteindruck vermittle als die Vespa-Roller.

Nun also das Happy End für die Italiener. Nur wo Vespa draufsteht, darf etwas drin sein, das wie eine Vespa aussieht.

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