Medienregulierer haben Infotainment-Systeme mehrerer Autobauer als Benutzeroberflächen eingestuft. Das hat strengere Vorschriften zur Folge.
Klar geregelt: Mit der Einstufung als Benutzeroberfläche fallen Infotainment-Systeme von Tesla, Audi und BMW nun unter den Medienstaatsvertrag. Foto: iStock.com/standret
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Einstufung soll relevante Inhalte schützen
Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), erklärt in einer Mitteilung: “In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht. Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können. Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt.” Da die Systeme von Audi, BMW und Tesla nun unter den Medienstaatsvertrag fallen, ergeben sich für die Autobauer einige neue Pflichten – etwa bei der Anordnung von Rundfunkangeboten. So müssen öffentlich-rechtliche, regionale sowie private Rundfunk-Sender, die einen besonderen “Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten”, leicht auffindbar sein.
Tesla-System strenger reguliert
Die Einstufung von Infotainment-Systemen als Benutzeroberflächen hält auch Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation, für richtig. Das Radio spiele im Auto eine zentrale Rolle. Es ginge darum, den Zugang zu lokalen Nachrichten oder aktuellen Warnmeldungen einfach zu gestalten. Nutzerinnen und Nutzer sollten hörenswerte Inhalte im Auto leicht finden können. Teslas “Tesla Media Player” stuften die Medienregulierer darüber hinaus als Medienplattform ein – also als Oberfläche, die unterschiedliche Medienangebote wie Apps, On-Demand-Dienste und Radiosender bündelt. Daraus ergibt sich unter anderem, dass Tesla ein Drittel seiner Plattform-Kapazitäten für öffentlich-rechtliche, regionale sowie private Sender von besonderem öffentlichem Interesse reservieren muss.