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Medienaufsicht reguliert Infotainment von Tesla, BMW und Audi

Medienregulierer haben Infotainment-Systeme mehrerer Autobauer als Benutzeroberflächen eingestuft. Das hat strengere Vorschriften zur Folge.

medienaufsicht reguliert infotainment von tesla, bmw und audiKlar geregelt: Mit der Einstufung als Benutzeroberfläche fallen Infotainment-Systeme von Tesla, Audi und BMW nun unter den Medienstaatsvertrag. Foto: iStock.com/standret

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat erstmals die Infotainment-Systeme mehrerer Autobauer bewertet. In ihrer Sitzung im März 2024 kamen die Medienregulierer zu dem Entschluss, dass es sich bei den Systemen der Autobauer Audi, BMW und Tesla um Benutzeroberflächen nach dem Medienstaatsvertrag handelt. Das hat vor allem strengere Regulierungen der verfügbaren Inhalte zur Folge. Ziel sei es, die Medienvielfalt in den Fahrzeugen sowie die leichte Auffindbarkeit relevanter Angebote zu sichern.

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*Die durchschnittliche Ersparnis berechnet sich im Vergleich zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers aus allen auf carwow errechneten Konfigurationen zwischen Juni und November 2023. Sie ist ein Durchschnittswert aller angebotenen Modelle und variiert je nach Hersteller, Modell und Händler.

Einstufung soll relevante Inhalte schützen

Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), erklärt in einer Mitteilung: “In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht. Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können. Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt.” Da die Systeme von Audi, BMW und Tesla nun unter den Medienstaatsvertrag fallen, ergeben sich für die Autobauer einige neue Pflichten – etwa bei der Anordnung von Rundfunkangeboten. So müssen öffentlich-rechtliche, regionale sowie private Rundfunk-Sender, die einen besonderen “Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten”, leicht auffindbar sein.

Tesla-System strenger reguliert

Die Einstufung von Infotainment-Systemen als Benutzeroberflächen hält auch Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation, für richtig. Das Radio spiele im Auto eine zentrale Rolle. Es ginge darum, den Zugang zu lokalen Nachrichten oder aktuellen Warnmeldungen einfach zu gestalten. Nutzerinnen und Nutzer sollten hörenswerte Inhalte im Auto leicht finden können. Teslas “Tesla Media Player” stuften die Medienregulierer darüber hinaus als Medienplattform ein – also als Oberfläche, die unterschiedliche Medienangebote wie Apps, On-Demand-Dienste und Radiosender bündelt. Daraus ergibt sich unter anderem, dass Tesla ein Drittel seiner Plattform-Kapazitäten für öffentlich-rechtliche, regionale sowie private Sender von besonderem öffentlichem Interesse reservieren muss.

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