- Fähren kontrollieren Akkus von E-Autos
- Ladenetz in Griechenland vergleichsweise dünn
- E-Autos haben keine erhöhte Brandgefahr
- Was gilt für Erdgas- oder Flüssiggasfahrzeuge?
Voll verboten: Für Akkus von E-Autos gelten auf griechischen Fähren jetzt Ladegrenzen
- Akkus von E-Autos und Plug-in-Hybriden dürfen nur zu 40 Prozent geladen sein
- Neuregelung gilt seit Mitte April
- Ärgerlich: Ladenetz in Griechenland ist noch ausbaufähig
Es ist eine neue Verordnung des griechischen Ministeriums für Schifffahrt und Inselpolitik, das Griechenland-Reisenden, die mit einem E-Auto eine Fähre nutzen wollen, Sorgenfalten auf die Stirn treibt: Seit 16. April ist es verboten, mit voll aufgeladenen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen auf einer Fähre einzuchecken. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Akkus dieser Autos künftig nur noch einen Ladestand von maximal 40 Prozent aufweisen.
Fähren kontrollieren Akkus von E-Autos
Dies wird offenbar auch beim Einschiffen der Fahrzeuge kontrolliert. Die großen griechischen Reedereien Anek Lines, Minoan Lines und Superfast Ferries weisen auch bereits auf ihren Homepages auf die entsprechende Regelung hin. Anek beispielsweise bedient Verbindungen zwischen Piräus und Kreta sowie Italien und Griechenland.
Ladenetz in Griechenland vergleichsweise dünn
E-Autos haben keine erhöhte Brandgefahr
ADAC Fachleute sehen übrigens keine Hinweise darauf, dass von Elektroautos mit oder ohne Unfalleinwirkung eher eine Brandgefahr ausgeht als von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Grundsätzlich kann natürlich nie vollständig ausgeschlossen werden, dass sich ein Auto aufgrund eines Defekts selbst entzündet – dies gilt aber für alle Antriebsarten. Der ADAC sieht dennoch Handlungsbedarf: Die Brandszenarien von E-Autos und Verbrennern unterscheiden sich deutlich, und viele Schiffsbesatzungen sind diesbezüglich unerfahren. Vor allem Versicherer weisen immer wieder darauf hin, dass hier noch einiges zu tun ist.
Was gilt für Erdgas- oder Flüssiggasfahrzeuge?
Bei Fahrzeugen, die andere alternative Kraftstoffe wie Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) verwenden, darf der Kraftstofftank nicht zu mehr als 50 Prozent seines Gesamtinhalts gefüllt sein.