- Bahn-Baustellen
- Deutsche Bahn Streckenagent
- Steuer auf Flugtickets
- Feiertage im Mai
- Strafzettel aus der Schweiz
- Informationen über Autos
- KI-Warnhinweise von Facebook und Instagram
- Mindestlohn in der Altenpflege
- 100-prozentiger Biodiesel
Der Mai punktet mit vielen Feiertagen – und hoffentlich auch wieder mit steigenden Temperaturen.
Bahn-Baustellen
Rund um Köln stehen im Mai zwei neue größere Baustellen an, die Bahn-Pendlerinnen und -Pendler beeinflussen könnten. Am Abend des 8. Mai beginnen Arbeiten zwischen Neuss und Krefeld, das hat Auswirkungen bis nach Köln: Der RE7 fällt zwischen Köln Hauptbahnhof und Krefeld Hauptbahnhof aus. Bis Neuss sollen der RE6 oder die S11 genutzt werden, wie die Bahn mitteilt. Ab Neuss fahren dann Busse bis nach Krefeld.
Zu deutlich mehr Auswirkungen führen Brückenarbeiten im Kölner Süden. Vom 10. bis zum 14. Mai, jeweils abends, kommt es hier zu mehreren Einschränkungen. Zum einen zwischen Köln Messe/Deutz und Euskirchen: Hier fällt der RE12 aus, der RE22 sowie die RB24 fahren nicht zwischen Messe/Deutz und Hürth. Vom Kölner Hauptbahnhof nach Erftstadt setzt die Bahn einen Schienenersatzverkehr ein.
Deutsche Bahn Streckenagent
Die Smartphone-App DB Streckenagent der Deutschen Bahn wird am 2. Mai eingestellt. Mit dem Angebot konnten sich Fahrgäste beispielsweise über aktuelle Störungen alarmieren lassen. Künftig soll diese Funktion über die App DB Navigator laufen.
Steuer auf Flugtickets
Wer mit dem Flugzeug reist, muss sich auf steigende Preise einstellen. Zum 1. Mai steigt die Steuer auf Flugtickets. Je nach Entfernung geht es um über 20 Prozent nach oben. Zwischen 15,53 und 70,83 Euro pro Ticket werden dann an Steuer fällig.
Feiertage im Mai
Strafzettel aus der Schweiz
Deutsche Falschparker oder Raser, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen, werden vom 1. Mai an durch die Bundesrepublik zur Kasse gebeten. Die neue Regelung gilt, wenn die Geldforderung insgesamt 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt.
Informationen über Autos
Wer einen Neuwagen kauft, bekommt ab dem 1. Mai mehr Informationen beim Händler. Vorgeschrieben sind dann spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben. Auch ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, das Gewicht spielt jedoch keine Rolle mehr. Auch die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre müssen ausgewiesen werden.
KI-Warnhinweise von Facebook und Instagram
Der Facebook-Konzern Meta, zu dem auch Instagram gehört, will ab Mai seinen Umgang mit Künstlicher Intelligenz ändern: Fotos und Videos, die von KI erzeugt oder manipuliert worden sind, sollen dann vermehrt mit Hinweisen versehen werden, statt sie zu löschen. Bei den Regeln geht es um Inhalte zu wichtigen Themen, bei denen die Öffentlichkeit in die Irre geführt werden könnte.
Mindestlohn in der Altenpflege
In einem ersten von zwei Schritten steigt der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege. Ab dem 1. Mai klettert er für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro. Im Juli 2025 wird der Mindestlohn in der Altenpflege dann erneut angehoben.
100-prozentiger Biodiesel
Bislang durften Abfallstoffe wie Frittenfett dem herkömmlichen Diesel maximal beigemischt werden. Künftig können Autofahrende auch Diesel tanken, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen hergestellt wurde – allerdings sollten sie darauf achten, dass ihr Auto für diesen Kraftstoff zugelassen ist. Die Freigabe des Kraftstoffs für einen Motor liege beim Hersteller, wie der ADAC betont. Eine solche Freigabe liege aktuell nur für wenige Modelle vor. Nichtsdestotrotz soll die Neuregelung im Mai greifen, wie es bei der Entscheidung des Bundeskabinetts Anfang April hieß. Ein genaues Datum ist allerdings noch nicht bekannt. (tli/dpa)