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EU-Kommission fordert Maßnahmen gegen Verkehrslärm​

Deutschland macht zu wenig, um die Belastung durch verkehrsbedingten Lärm zu reduzieren, meint die EU-Kommission. ​Sie fordert Aktionspläne für Hauptstraßen.

eu-kommission fordert maßnahmen gegen verkehrslärm​

Autos mit Verbrennungsmotor dominieren derzeit auf der Straße. Mit sinkender Zahl wird ein Lärmemittent reduziert.

(Bild: Mercedes)

Die Wende bei der Fahrenergie hin zum Elektromotor reduziert einen Verursacher von Verkehrslärm, was zu einer Entlastung der Umwelt auch an dieser Stelle führt. Allerdings ist der dominierende Verbrennungsmotor nur ein Lärmemittent im Verkehrssektor. Abrollgeräusche von Reifen und Stahlrädern auf Schienen sowie Belastungen rund um Flughäfen zählen ebenso dazu. Deutschland mache zu wenig, um seine Einwohner gegen Lärm aus diesem Bereich zu schützen, meint die EU-Kommission. Deshalb erhöht sie nun den Druck, endlich aktiv zu werden.

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Viel Zeit für eine langfristige Planung räumt die EU-Kommission Deutschland dabei nicht ein. Es gäbe keine Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen, kritisierte die Behörde. Innerhalb von zwei Monaten soll die Regierung auf die Kritik reagieren. Die Eile ist aus Sicht der EU-Kommission dringend geboten. Lärm aus Flug-, Schienen- und Straßenverkehr sei nach Luftverschmutzung die häufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle, hieß es in einem Schreiben.

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Wiederholte Kritik an Deutschland

Die Vorwürfe an die deutsche Regierung sind keineswegs neu. Schon 2017 hatte die EU-Kommission Druck gemacht, das EU-Recht in diesem Bereich endlich vor Ort umzusetzen. Seitdem habe Deutschland zwar die erforderlichen Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. “Es fehlen jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die schätzungsweise 16.000 Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen”, teilte die EU-Kommission mit. Sollte es Deutschland nicht gelingen, die Kritik zu entkräften, kann die Behörde die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagen. Am Ende eines solchen Verfahrens kann eine Geldbuße ausgesprochen werden.

Grenzwerte

In der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2002 hat man sich grundsätzlich darauf verständigt, unter anderem Verkehrslärm zu begrenzen. Konkrete Grenzwerte sind in der Richtlinie nicht festgelegt. Sie sind für Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dort steht beispielsweise, dass tagsüber in Wohngebieten die Grenze von 59 Dezibel nicht überschritten werden soll. Wie andere EU-Länder auch muss Deutschland über die zuständigen Behörden für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr sogenannte Lärmkarten erstellen, die spätestens alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen. Wird zu viel Krach festgestellt, müssen Pläne erstellt und umgesetzt werden, dem entgegenzuwirken. Maßnahmen können dann beispielsweise Tempolimits, Lärmschutzwände oder auch ein anderer Fahrbahnbelag sein.

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(mfz)

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