Ein Schild steht vor dem Eingang zum Landgericht und Amtsgericht in Köln.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann die hochpreisigen Fahrzeuge an gut betuchte Russen verkauft. Laut den von der EU verhängten Sanktionen ist der Verkauf von Kraftfahrzeugen ab einem Wert von 50 000 Euro und der Verkauf von Motorrädern ab 5000 Euro in das Land von Präsident Wladimir Putin aber verboten.
Zunächst bestritt der Angeklagte, dass er die Autos nach Russland verkauft habe. «Die meisten Verkäufe gingen an Autohändler in Belarus», sagte sein Verteidiger. Später räumte der Mann aber ein, dass er einen Weiterverkauf nach Russland billigend in Kauf genommen habe.
Strafmildernd wertete das Gericht, dass dem 52-jährigen, der sich auf den Verkauf von Luxusautos nach Russland spezialisiert hatte, mit Russlands Angriff auf die Ukraine und den anschließenden Sanktionen von jetzt auf gleich das Geschäftsmodell weggebrochen sei. Zudem habe es sich bei den Fahrzeugen nicht um kriegstaugliche Ware gehandelt. Neben der Bewährungsstrafe machte das Gericht noch eine Zahlung von 20.000 Euro an die Staatskasse zur Auflage. Zudem soll der Mann 200 Stunden soziale Arbeit ableisten.