Schnäppchen im Blick? Wenn das Angebot beim Gebrauchtkauf zu schön ist, um wahr zu sein, ist es das zuweilen auch nicht.
Wie das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet, häuften sich in den vergangenen Monaten Betrügereien in Bezug auf angebliche Schnäppchen. Diese würden gezielt in Deutschland über Online-Verkaufsplattformen und Social-Media-Kanäle angeboten. Allerdings zeigte sich nach dem Kauf: Die Fahrzeuge wurden in anderen Ländern geklaut oder unterschlagen.
Bei folgenden Punkten rät das BKA zur Vorsicht und gibt Tipps:
– Skeptisch werden bei Offerten, die stark unter dem üblichen Marktwert liegen. Erklärt würden diese Unterschiede von sogar mehreren Tausend Euro von den Tätern etwa durch von ihnen selbst verursachte Kratzer oder durch Lackschäden.
– Kopien oder Bilder des eigenen Personalausweises nicht weitergegeben. Ansonsten könnten Betrüger mit den Daten Anmeldungen geklauter Autos fälschen. Da es sich um existierende Personen handelt, werde der Betrug oft nicht sofort erkannt.
Und wenn der Verkäufer selbst zur vermeintlichen Vertrauensbildung einen Ausweis oder Führerschein sendet, ist nicht zu erkennen, ob es sich unter Umständen um gestohlene oder gefälschte Dokumente handelt.
Bei einem legalen Verkauf gehören zu den Papieren: Fahrzeugbrief und -schein sowie die CoC-Papiere. Letztere werden beim Neuwagenkauf ausgegeben und bestätigen, dass ein Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Wenn der Verkäufer behauptet, er würde Fehlstücke nachreichen, rät das BKA, sich nicht darauf einzulassen.
– Auch bei noch so rührseligen Geschichten, die möglicherweise aufgetischt werden: Interessenten sollten misstrauisch werden, wenn sich kurz vor dem Kauf der Ort der Übergabe ändern soll. Dabei werden zuweilen auch Orte im angrenzenden Ausland genannt. „Damit beabsichtigen die Täter, sich möglichen polizeilichen Maßnahmen zu entziehen“, so das BKA. (dpa)