- Vollständige Elektrifizierung nicht aufgeben
- Rechtsgutachten zeigt Fehler der EU-Flottenregulierung
- EU-Regulierung benachteiligt „grüne“ Kraftstoffe
Renault-Chef Luca de Meo hat sich gegenüber dem „Handelsblatt“ besorgt über das Ziel der Europäischen Union geäußert, den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor bis 2035 komplett zu verbieten.
Vollständige Elektrifizierung nicht aufgeben
De Meo betont zudem, dass trotz der aktuellen Marktsituation das Ziel der vollständigen Elektrifizierung nicht aufgegeben werden sollte, da dies ein strategischer Fehler wäre. Er erinnert daran, dass die Automobilindustrie bereits zweistellige Milliardenbeträge in den Übergang zum Elektroauto investiert hat. Ein Abbruch dieses Prozesses würde nicht nur finanzielle Verluste bedeuten, sondern auch den Fortschritt der Branche behindern. Er fordert daher eine Balance zwischen Elektrifizierung und dem Erhalt der industriellen Stabilität.
Darüber hinaus argumentiert de Meo, dass Elektroautos nur eine von mehreren Lösungen für die Dekarbonisierung des Automobilsektors sind. Er schlägt eine schnellere Erneuerung der Fahrzeugflotte und die Erforschung alternativer Kraftstoffe vor, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Er warnt davor, sich ausschließlich auf Elektrofahrzeuge zu verlassen, da in den nächsten zehn Jahren nicht genügend Elektroautos zur Verfügung stehen werden, um einen signifikanten Einfluss auf die Dekarbonisierung zu haben.
Rechtsgutachten zeigt Fehler der EU-Flottenregulierung
Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Kment, Direktor des Instituts für Umweltrecht an der Universität Augsburg, zeigt, dass die aktuelle EU-Flottenregulierung (Verordnung (EU) 2023/851) gegen Unionsrecht verstößt. Die vom Lobbyverband UNITI in Auftrag gegebene Studie kritisiert vor allem die veraltete Messmethodik des Tailpipe-Ansatzes, der nur die CO₂-Emissionen am Auspuff eines Fahrzeugs berücksichtigt.
Diese Methodik widerspricht laut Kment nicht nur dem europäischen Primärrecht, sondern behindert auch einen effektiven Umweltschutz. Das Gutachten fordert daher eine Modernisierung der Messmethoden, die den gesamten CO₂-Ausstoß über den Lebenszyklus eines Fahrzeugs erfassen.
EU-Regulierung benachteiligt „grüne“ Kraftstoffe
Prof. Dr. Kment stellt fest, dass die EU-Kommission nicht befugt ist, solche Strafzahlungen zu erheben und in den allgemeinen EU-Haushalt zu überführen. Bereits 2008 hatte der Deutsche Bundesrat erhebliche Zweifel an der EU-Kompetenz zur Einführung einer solchen Abgabe geäußert.