23.09.2024 20:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
Zur MPU muss nur derjenige, bei dem das Gericht bei der Untersuchungs-Anordnung exakte Angaben ohne Fehler oder Lücken gemacht hat. © Foto: TÜV SÜD
von Walter K. Pfauntsch
Eine Anordnung für ein medizinisch-psychologischen Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss sehr genau formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Anordnung rechtswidrig. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist aktuell auf ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 28. März 2024 (AZ: 4 B 59/24) hin.
Der gerichtliche Beschluss…
… war fehlerhaft und deshalb ungültig
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Anordnung des Gutachtens zu unpräzise war. Es sei nicht klar gewesen, ob die Prüfung sich ausschließlich auf das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen beziehen sollte. Dies machte die Anordnung somit fehlerhaft und rechtswidrig. Damit durfte der Jugendliche vorerst weiterfahren, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird.