mid Groß-Gerau – Nicht vergessen, auch Hunde müssen gesichert werden. Steve Bauerschmidt / ADAC
Zudem kommt es vor, dass manche Hunderassen in bestimmte EU Länder nicht einreisen dürfen. In vielen Ländern herrscht Leinenzwang, teilweise muss ein Maulkorb mitgeführt werden. Für Reiseziele innerhalb der EU muss man den blauen EU-Heimtierausweis, in dem u. a. die Tollwutimpfung und die Registrierung des Tieres durch Microchip vermerkt sind, immer dabeihaben. Auch die Haftplicht Versicherungsnummer sollte griffbereit sein.
Hier ist vorab zu klären, ob der Hund auch im Ausland versichert ist. Zusätzlich muss der Hund den für das jeweilige Reiseland nötigen Impfschutz haben. Zum Teil werden Maßnahmen gegen Herzwürmer, Leishmaniose und co. empfohlen sowie ein Mückenschutz. In einigen Fällen muss vorher gegen Bandwürmer entwurmt werden. Informationen darüber gibt es beim Tierarzt.
Wer sein Haustier im Zug, auf der Fähre oder im Flugzeug mitnehmen möchte, sollte sich vorab über die Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Anbieters informieren.
Ein am Hundehalsband befestigtes GPS-Gerät verspricht Sorgenfreiheit mit genauer Standortermittlung. Und auf dem Halsband sollte am besten die Urlaubsadresse und Telefonnummer vermerkt werden, falls der Hund mal verloren geht. Bei gechipten Tieren können die Halterdaten europaweit ausgelesen werden.
Der Artikel “Urlaub mit dem Hund” wurde am 28.06.2024 in der Kategorie Ratgeber von Jutta Bernhard mit den Stichwörtern Ratgeber, Reise, Tiere, Transport, Urlaub, Tipp & Infos, veröffentlicht.