Die Stadt Essen hebt mit dem kommenden Jahr die Privilegierung von E-Autos auf bewirtschafteten Parkplätzen auf. Seit 2019 wurde in Essen auf die Erhebung von Parkgebühren für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf allen bewirtschafteten Parkplätzen bis zur Höchstparkdauer verzichtet.
Dies bedeutet allerdings nicht das Ende der Privilegierung von E-Fahrzeugen im Stadtgebiet Essen. Für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gilt weiterhin, dass diese an Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum für vier Stunden ohne das Entrichten von Gebühren parken dürfen. Hier ist, wie bisher, eine Parkscheibe auszulegen.
Diese Art der Privilegierung wurde von vornherein an die Gültigkeit des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) geknüpft und gilt bis 31. Dezember 2026.
essen.de