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KI überwacht Parkplatz, Kunden und Datenschützer sind entsetzt

ki ã¼berwacht parkplatz, kunden und datenschã¼tzer sind entsetztKIs sind heutzutage nichts Ungewöhnliches mehr, sie beantworten Fragen, generieren Bilder und helfen uns bei Übersetzungen. Doch in Gelsenkirchen kommt ein KI-gestütztes Überwachungssystem auch zur Überwachung und Überführung von Parksündern zum Einsatz. Und das ist problematisch. Das Hinstellen seines Autos auf einem Privatparkplatz ist im Fall von Supermärkten im Grunde nur dann erlaubt, wenn man auch tatsächlich in das jeweilige Geschäft geht. Doch das ist nicht immer der Fall, manche parken auf diese Weise “wild”, und zwar bei Beachtung des vorgegebenen Zeitlimits. Anders gesagt: Kaum einer kann tatsächlich lückenlos überprüfen, ob jemand in den Supermarkt geht oder nicht, das wird allenfalls mithilfe externer Dienstleister stichprobenartig gemacht.Doch genau das macht ein Supermarkt-Betreiber in Gelsenkirchen-Heßler. Denn dieser hat laut einem Bericht der (via ) eine Software eines Anbieters namens Parkvision installieren lassen, die mit KI-Hilfe überwacht, ob ein Parker auch tatsächlich das Geschäft betritt.Parkvision überwacht die Laufwege der Kunden und zeigt jene an, die das kostenlose Parken auf der privaten Fläche missbrauchen. Doch offenbar funktioniert das alles andere als perfekt. Denn Knöllchen bekommen vielfach auch Kunden, die zwar in den Supermarkt gehen, aber auch die nahegelegene Apotheke aufsuchen.Grundsätzlich ist eine derartige Überwachung rechtens, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und die Autofahrer darauf hingewiesen werden. Zumindest gilt das für bisher eingesetzte Systeme. Denn Datenschützer sind der Ansicht, dass die Software von Parkvision zu weit gehe – Datenschützer haben das in Hessen ansässige Unternehmen bereits ins Visier genommen.

Klagen angekündigt

Dazu kommt, dass viele Nutzer in sozialen Medien berichten, dass Supermarkt-Betreiber und Parkvision auf Widersprüche nicht reagieren. Mittlerweile haben sich auch erste Juristen der Sache angenommen, der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Malte Stuckmann meint etwa, dass viele Betroffene wegen des geringen Streitwerts von 40 Euro pro Verstoß den Streit scheuen – er meint, dass das “Methode” sei.

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