Mit 1. Juli müssen Neufahrzeuge eine ganze Reihe von Assistenz- und Cybersecurity-Systemen an Bord haben. Sogar eine Blackbox wie im Flugzeug, die den Fahrer überwacht. Bekannte Modelle fallen den neuen EU-Vorgaben zum Opfer.
- Mit Alkohol-Wegfahrsperre und Blackbox
- Welche Daten aufgezeichnet werden
- Unfallrate sinkt nicht
- Diese Autos fallen aus dem Programm
Es ist soweit: Mit 1. Juli werden eine Reihe von Sicherheitssystemen in Neuzulassungen vorgeschrieben. Dazu zählen: Notbremsassistent (Soll Zusammenstöße vermeiden, indem er Hindernisse erkennt und kann auch eine Notbremsung durchführen), Müdigkeitserkennung (überwacht mit Minikameras den Fahrer und dessen Aufmerksamkeit, kann den Fahrer warnen), Geschwindigkeitsassistent (meldet sich, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird), Spurhaltesystem (weist darauf hin, wenn die Spur verlassen wird) und der Rückfahrassistent (schlägt Alarm, wenn beim Zurücksetzen des Fahrzeuges andere Verkehrsteilnehmer auftauchen).
Mit Alkohol-Wegfahrsperre und Blackbox
Aber das ist noch lange nicht alles. Alle Neufahrzeuge müssen außerdem bereits eine Schnittstelle für die Alkoholempfindliche Wegfahrsperre bereits beinhalten. Später soll das Prüfgerät eingebaut werden, dass den Promille-Wert im Atem feststellen kann. Liegt man über dem Grenzwert, lässt sich das Auto auch nicht mehr starten.
Immerhin piepst dann nichts mehr, salopp gesagt. Aber die Vorgaben der EU gehen diesmal viel tiefer, die Piepserei mag vielleicht einige stören. Die totale Überwachung der neuen Autos gilt aber für alle.
Welche Daten aufgezeichnet werden
Die permanent aufgenommen Daten werden nur im Falle eines Unfalls gespeichert, und zwar unmittelbar vor uns nach einem Unfall. Und die Blackbox erzählt jedes Detail, das einen Unfall besser erklären oder überhaupt aufklären könnte. Diese gespeicherten Daten können im Falle eines Unfalls über eine Schnittstelle oder am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Richter oder Staatsanwalt können das etwa über Sachverständige beauftragen, auch Unfallbeteiligte dürfen das einfordern. Darüber müsse aber laut ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer der jeweilige Richter entscheiden.
Unfallrate sinkt nicht
Die Blackbox soll zur Objektivierung eines Vorfalls dienen. Hoffer: „Ja, es mag schon sein, dass mich die Daten belasten. Aber die Technik dient der Wahrheitsfindung, etwa bei unklaren Zeugenaussagen. Ich glaube nicht, dass das über die Vorgaben und Grenzen der Datenschutzgrundverordnung hinausgeht.“
Diese Autos fallen aus dem Programm
Den neuen Cybersecurity- und Sicherheits-Vorgaben (Hacker!) der EU fallen übrigens eine Reihe von Autos zum Opfer: Die Volkswagen-Tochter Porsche wird den Geländewagen Macan mit Benzinmotor in der EU vorzeitig vom Markt nehmen, genauso schaut es beim 718er aus. Elektrifizierte Nachfolgemodelle stehen fest. Ebenso trifft es den legendären Fiat 500 (Verbrenner, auch hier wird es Nachfolger geben), oder den VW Up, Suzuki muss den Jimny absetzen.