Fachleute fordern Blinker, Hupen, Bremsen und Helme für E-Scooter
In Österreich sind E-Scooter rechtlich als Fahrräder normiert – im Gegensatz etwa zu den Niederlanden, wo sie als Mopeds gelten. Othmar Nagl, Vorsitzender des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Linzer Johannes Kepler Universität und Generaldirektor der OÖ. Versicherung, kritisierte in einer Pressekonferenz anlässlich einer Tagung zum Thema am Mittwoch, dass es derzeit keine Vorschriften gebe, wie die Roller ausgestattet sein müssen. “Handzeichen geben ist eine große Herausforderung”, weiß er als Scooter-Benutzer aus eigener Erfahrung. Verkehrssicherheitsexperten wie Versicherer würden eine zweite Bremse, einen Blinker und eine verpflichtende Glocke bzw. Hupe für angebracht halten, auch eine Helmpflicht wird als sinnvoll erachtet.
Vier Tote im Jahr 2022
Denn der E-Scooter-Boom schlägt sich auch in den Unfallstatistiken nieder: Laut Hochrechnung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) gab es in Österreich 2020 rund 1.300 Unfälle mit Verletzten, die im Spital behandelt werden mussten, 2021 etwa 2.700 und im Vorjahr 3.600. Auch vier Tote wurden 2022 gezählt.
Neues Konzept in Linz
In Linz bieten derzeit drei Firmen E-Scooter zum Leihen an. In der Hauptsaison sind rund 1.500 dieser Roller im Stadtgebiet unterwegs, so Verkehrsreferent Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP). Zum Vergleich: Leih-Fahrräder an öffentlichen Stationen gibt es rund 400. Auch in Linz sorgen herumstehende oder -liegende E-Scooter immer wieder für Ärger. Dass man sie am Gehsteig nur dann abstellen darf, wenn dieser mindestens 2,5 Meter breit ist, dürfte nur den wenigsten bekannt sein.
Die oberösterreichische Landeshauptstadt hatte zunächst mit einem Verhaltenskodex reagiert, nun will man nachschärfen. In der Pressekonferenz umriss Hajart die Eckpunkte des neuen Konzepts, das kommende Woche präsentiert werden soll: Künftig werde es rund 100 Stationen geben, an denen man die Scooter leihen kann und auch wieder retournieren muss. Es sei möglich, die Roller so zu programmieren, dass ihr Standort auf 20 Zentimeter genau eingegrenzt werden kann, erklärte Hajart. Wird der Scooter nicht am richtigen Platz abgestellt, laufen die Leihgebühren weiter – wie es auch bei Leihfahrrädern gehandhabt wird.
Keine gesetzliche Versicherungspflicht
Die Versicherer sehen bei den E-Scootern über verkehrsplanerische Aspekte hinaus zudem “eine gewisse Versicherungslücke”, wie Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen, sagte, denn es gebe keine gesetzliche Versicherungspflicht – zumindest nicht, solange das Gefährt nicht mehr als 25 km/h fährt und nicht mehr als 600 Watt hat. Die gesetzliche Unfallversicherung gelte nicht für den privaten Bereich und auch nicht für Leute, die nicht im Erwerbsleben stehen. “Die wenigsten sind sich darüber im Klaren, das Freizeitunfälle heftige Auswirkungen haben können”, warnte Nagl. (APA, 19.4.2023)