Wohnmobile

Die wichtigsten Verkehrsregeln in Europa

Wer die Verkehrsbestimmungen für Wohnmobile kennt, reist entspannter. promobil klärt die wichtigsten Regeln im europäischen Ausland.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© AdobeStock/ by-studio

Wer Maut- und andere Verkehrsbestimmungen für Reisemobile kennt, reist entspannter. promobil klärt auf.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© Shutterstock

In Europa gelten die verschiedensten Vorschriften für Wohnmobile. Ob Parken, Stellplätze, Vorfahrtsregeln oder Mitführpflicht von Warnwesten: promobil bringt Ordnung ins Durcheinander.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© AdobeStock/ Roadfun

Regionale Übernachtungsverbote wie hier in Frankreich sollte man immer respektieren.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© AdobeStock/ Richard Semik

Traumspots wie diesen muss man über Nacht oft räumen.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© I. Pompe

Ein überladenes Reisemobil ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© Asfinag

Einen bunten Strauß an Vignetten gibt es in Österreich für Fahrzeuge unter 3,5 ttzGm. Darüber wird die Mautmittels Go-Box nach Fahrleistung abgerechnet.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© AdobeStock/ Starpics

Hier dürfen Reisemobile bis 3,5 t nirgends legal parken, Mobile über 3,5 t können die Lkw-Plätze benutzen.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© AdobeStock/ v_tynka

Warntafeln sind in Italien sowie Spanien und Portugal Pflicht.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© AdobeStock/ Racle Fotodesign

Strafen aus allen EU-Staaten können in Deutschland vollstreckt werden.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© TÃœV Nord
30 europäische Länder verbieten die Handynutzung am Steuer. Wer dagegen verstößt, erhält ein Bußgeld.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© Gregor Hebermehl
Viele europäische Länder haben eine Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer aufgestellt. Strenger sind da Tschechien und Ungarn die einen Wert von 0,0 Promille festgelegt haben.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

© Ingolf Pompe
Warnwesten gehören inzwischen zur Standardausrüstung: In Deutschland muss ab dem 1. Juli 2014 jeder Fahrer eine griffbereit an Bord haben.

die wichtigsten verkehrsregeln in europa

  1. Tempolimit
  2. Bußgeld
  3. Fahrverbote
  4. Parken
  5. Maut
  6. Straßenverkehr: Ampeln, Vorfahrt, Beladung
  7. Ungewöhnliche Regeln

Die eigene Fahrschulzeit liegt für die meisten schon eine Weile zurück. Viele der Verbote, Vorschriften und Verhaltensregeln, die auf deutschen Straßen gelten, hat man verinnerlicht, manche sollten vielleicht wieder aufgefrischt werden. Doch wie sieht es mit den Verkehrsvorschriften im restlichen Europa aus?

Neue Regeln und Hinweise für 2024

Hier halten wir Sie auf dem Laufenden über alles, was neue Verkehrsregelungen in Europa betrifft.

Toter-Winkel Warnhinweis Frankreich

Update 15.01.2021: In Frankreich gilt seit Anfang 2021 eine neue Regelung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Das gilt auch für ausländische Wohnmobile dieser Größe. Die Fahrzeuge müssen ab sofort mit “Toter Winkel”-Aufklebern versehen werden. Wer die auffälligen Aufkleber nicht auf seinem Fahrzeug angebracht hat, riskiert ein Bußgeld von 135 Euro. Genau drei Stück benötigt man: Einen jeweils auf der Fahrer- und Beifahrerseite und einen am Heck. Die Warnhinweis-Aufkleber gibt es in Tankstellen in Grenznähe oder im Online-Handel.

1. Wie schnell darf ich mit dem Wohnmobil fahren?

Nur in Deutschland gibt es kein Tempolimit für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. In jedem europäischen Land gelten andere Regeln bezüglich der Höchstgeschwindigkeit. Dabei kommt es darauf an, ob man innerorts, außerorts, auf Landstraßen oder auf der Autobahn fährt – und nicht zuletzt, ob das Wohnmobil unter oder über 3,5 Tonnen schwer ist.

2. Bußgelder für Verkehrssünden in Europa

Vor allem das Handy und Alkohol können in Europa teuer werden. Wir zeigen Ihnen, wo Sie im Urlaub in Europa besonders aufpassen müssen.

Geldbußen bei Handy am Steuer

Seit dem 1. Februar 2018 gilt auch in Schweden Handyverbot am Steuer. Insgesamt 30 europäische Länder haben dieses Verbot ebenfalls verhängt mit zum Teil hohen Bußgeldern. In Deutschland gibt es seit dem neuen Punkte System aus Flensburg, neben einer Geldstrafe von 100 Euro sogar einen Punkt. Großbritannien ist mit bis zu 1.100 Euro Geldstrafe der Spritzenreiter. Die meisten anderen Länder in Europa fordern bei der Missachtung des Verbots zwischen 15 und 200 Euro.

Promillegrenzen in Europa

Viele europäische Länder haben eine Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer aufgestellt. Strenger sind da Tschechien und Ungarn, die einen Wert von 0,0 Promille festgelegt haben. Bei Verstößen drohen in Tschechien Geldstrafen von 100 Euro und in Ungarn bis zu 970 Euro. Richtig teuer wird es in Großbritannien, da kann zu starker Alkoholkonsum mit einem Bußgeld von bis zu 5.710 Euro bestraft werden. Alle Länder, die eine Promillegrenze sowie Bußgelder beim Verstoß verhängen, finden Sie hier.

3. Fahrverbote

Umweltzonen und Dieselfahrverbote sorgen dafür, dass Reisemobile nicht mehr uneingeschränkt überall hinfahren dürfen. Auch wenn immer wieder Umweltzonen aufgehoben werden, wie ab 2024 in einigen Kommunen im Regierungsbezirk Stuttgart, sorgen weiterhin Umweltzonen und Dieselfahrverbote dafür, dass Reisemobile nicht uneingeschränkt überall hinfahren dürfen. Im europäischen Ausland gibt es Umweltzonen etwa in Belgien, Dänemark, Frankreich und den Niederlanden. Eine Übersicht findet man beispielsweise unter www.green-zones.eu.

4. Wo darf man mit dem Wohnmobil parken in Europa?

Parken dürfen Reisemobile in Deutschland im öffentlichen Raum überall, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Ob Reisemobile auf als Parkplatz ausgewiesenen Flächen mit dem Zusatzzeichen Pkw parken dürfen, sorgt immer wieder für Diskussionen. Auf eine Abgeordnetenanfrage zum Zusatzzeichen Pkw und Pkw mit Anhänger 2020 antwortete die Bundesregierung: “Auf Parkplätzen, die mit den Zusatzzeichen 1010-58 oder 1010-59 gekennzeichnet sind, dürfen Wohnmobile nicht parken, da es sich nicht um Fahrzeuge handelt, die der reinen Personenbeförderung dienen”, und verweist auf die besondere Zweckbestimmung der Wohnmobilklasse. Mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken ist nur mit dem entsprechenden Verkehrszeichen und Reisemobilen unter 2,8 t gestattet.

Bei eingezeichneten Parkplätzen darf das Fahrzeug nicht überstehen. In einigen europäischen Ländern markieren gelbe Linien Parkverbote, etwa in Portugal, Frankreich und der Schweiz. In Norwegen ist Parken bei einer durchgehenden weißen Linie am Fahrbahnrand verboten. Blaue Markierungen symbolisieren oft gebührenpflichtige Parkzonen.

  • In Belgien dürfen Kraftfahrzeuge nicht an Bordsteinen mit einer durchgezogenen gelben Linie sowie auf Fahrbahnen mit weißen Zickzacklinien geparkt werden.
  • In Frankreich gibt es die sogenannten “Zones Bleues”: In diesen mit blauen Markierungen auf der Straße oder am Bordsteinrand gekennzeichneten Bereichen darf mit einer Parkscheibe eine Stunde kostenlos geparkt werden. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten hingegen Parkverbot. Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig. Weiß-gestrichelte Linien zeigen Parkplätze an, für die ein Ticket gelöst werden muss. In Wohngebieten in Frankreich ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird.
  • In der Schweiz gibt es wie in Frankreich die “Blauen Zonen”, in denen man mit Parkscheibe parken darf. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten hingegen Parkverbot. Generelles Halteverbot besteht auch an gelben Linien am Fahrbahnrand.
  • In Italien bedeuten schwarzgelbe Bodenmarkierungen Parkverbot. An einem weißen Bordstein darf kostenlos geparkt werden. Gebührenpflichtige Parkzonen werden durch eine entsprechende blaue Beschilderung gekennzeichnet.
  • In Griechenland bedeuten gelb markierte Straßenränder ebenfalls Parkverbot, während blau markierte gebührenpflichtige und weiß gebührenfreie Parkzonen anzeigen. Eine Besonderheit sind die Halteverbotsschilder: diejenigen mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, die mit zwei Linien an geraden Tagen.

Freies Übernachten, wild stehen

Nicht überall darf man mit dem Wohnmobil außerhalb von Camping- und Stellplätzen übernachten. Nicht gestattet ist es in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Nordmazedonien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Mit Einschränkungen erlauben es Albanien, Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, die Niederlande (auf ausgewiesenen Flächen), Österreich, Polen, Portugal, Spanien und die Schweiz, etwa mit Genehmigung örtlicher Behörden. Regionale Einschränkungen gelten für Tirol, Wien, Norditalien, Flandern, das Tessin, Graubünden und Genf. Teils betrifft die Einschränkung Nationalparks, Wälder und Strände.

In Belgien ist die Erlaubnis begrenzt auf 24 Stunden, in Portugal auf 48 Stunden und in Spanien auf drei Nächte. In Großbritannien gilt sie nicht entlang von Straßen und Brücken, in Schottland ist es meist erlaubt. In Schweden und Norwegen darf man nur auf öffentlichen Parkplätzen einmal übernachten, denn das “Jedermannsrecht” gilt nicht mit Fahrzeug. In Rumänien und im Baltikum ist es erlaubt.

5. Maut

In vielen Ländern muss man für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen Gebühren zahlen. Autobahnmaut für Reisemobile wird teils streckenbezogen, teils mit Vignetten erhoben. Die Tabelle gibt einen Überblick über die mautpflichtigen Strecken und die Abrechnung in den wichtigsten Reiseländern. Eine Mautbox kann bei streckenbezogener Maut das Fortkommen auf Autobahnen erheblich erleichtern.

Mehr Informationen zu den Maut-Bestimmungen in den europäischen Ländern finden Sie hier.

6. Straßenverkehr: Ampeln, Vorfahrt, Beladung

Zwar gelten der EU-Führerschein, die kleine Plastikkarte, und auch der rosa Papierführerschein, der “Lappen”, in ganz Europa und man muss keine Führerscheinprüfung absolvieren, um im EU-Ausland zu fahren. Allerdings sollte man sich über einige Feinheiten der Verkehrsordnung in Ausland informieren.

Überholverbote für Wohnmobile

In Deutschland gilt das Lkw-Überholverbot, das mit dem Verkehrszeichen 277 angezeigt wird, ebenso für Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG. Auch in der Schweiz und Portugal wird das so gehandhabt. In anderen europäischen Ländern wie Italien, Frankreich, Österreich oder in Skandinavien gilt das Überholverbot für Lkw dagegen nicht für Reisemobile, sondern nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG, die zum Transport von Gütern und Waren vorgesehen sind.

Rot-Gelb-Grün – Funktionieren alle Ampeln in Europa gleich?

Auch die Ampelphasen unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. So springen beispielsweise in Bulgarien und Rumänien die Ampeln sofort von Rot auf Grün, die Gelbphase fehlt. Dafür wird oft durch Sekundenzähler angezeigt, wie lange die entsprechende Rot- oder Grünphase noch dauert.

In Estland entspricht blinkendes Grün unserem Gelb. Wenn die Ampel auf Gelb steht, darf nicht mehr gefahren werden. Für Verwirrung bei ausländischen Touristen sorgt in Deutschland hingegen manchmal der grüne Pfeil: Bei manchen Ampelanlagen zeigt ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund nach rechts an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden darf.

Vorfahrtsregeln im Ausland

Vorfahrtsregeln wie “rechts vor links” gelten in den meisten europäischen Ländern, dennoch gibt es hier Besonderheiten. So verliert man zum Beispiel in Belgien sein Vorfahrtrecht, wenn man trotz Vorfahrt anhält.

  • In Irland und Griechenland haben im Kreisverkehr grundsätzlich die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt.
  • Ebenfalls gut zu wissen ist, dass in Dänemark bei Autobahnzufahrten in der Regel entsprechend der Beschilderung beide Seiten gleichberechtigt sind und sich gegenseitig einfädeln lassen müssen.
  • In der Slowakei haben abbiegende Straßenbahnen Vorfahrt.
  • In Luxemburg muss zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.

Warntafel bei Ladung mit Überhang

Nach hinten überstehende Ladung muss man in Italien, Spanien und Portugal mit einer speziellen reflektierenden, rot-weiß gestreiften und 50 × 50 cm großen Warntafel kennzeichnen. In Italien muss sie fünf rote Streifen haben, in Spanien und Portugal drei. Seit August 2023 ist in Italien bei Heckträgern mit Wiederholungskennzeichen und Beleuchtung keine Warntafel mehr erforderlich.

Markierungspflicht von Heckträgern

Transportiert man Fahrräder auf einem Heckträger, gelten je nach Reiseland unterschiedliche Bestimmungen zur Markierungspflicht der Ladung. In der Schweiz dürfen beispielsweise 20 Zentimeter seitlicher Überstand nicht überschritten werden. In Italien, Spanien und Portugal muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Die Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 × 50 cm haben und rot-weiß schraffiert sein. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden in Italien mit mindestens 80 Euro geahndet, in Spanien zahlt man ab 200 Euro. Achtung: In Italien muss die Warntafel fünf rote Streifen haben, in Spanien und Portugal drei rote Streifen.

Aktuelle Änderungen bei der Warntafel-Regelung in Italien gibt es hier.

Überladung von Wohnmobilen

Ein überladenes Wohnmobil ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils darf nicht überschritten werden. Bei viel Gepäck und mehreren Personen kann dies aber schnell passieren. Ist man mit zu viel Gewicht unterwegs, drohen teils saftige Bußgelder; zudem muss noch vor Ort ausgeladen werden, bis man im Limit bleibt.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt fest, wie hoch der Strafzettel ausfällt. Besitzer von Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen müssen bei einem Verstoß – gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nach Abzug von fünf Prozent Toleranz – mit einem Bußgeld von bis zu 235 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Viel Geld, in einigen Nachbarländern kann es aber noch deutlich teurer werden.

In Frankreich, Großbritannien und der Schweiz liegt die Toleranzgrenze zudem bei null, in Dänemark bei einem und in Belgien bei zwei Prozent. Richtig teuer wird es bei Missachtung der zulässigen Gewichte in Spanien und Großbritannien: Die Überladung kann hier bis zu 4.600 beziehungsweise 6.000 Euro kosten.

Die Toleranzgrenze und die Höhe des Bußgeldes in den einzelnen Ländern können Sie hier nachlesen.

Sonderregeln für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Nicht nur Fahrradfahrer, sondern auch Fahranfänger müssen mancherorts gesonderte Regeln befolgen. So gilt beispielsweise in Estland für Personen, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

In Italien gilt Tempo 90 km/h auf Schnellstraßen sogar ganze drei Jahre für Fahranfänger. Auf der Autobahn dürfen sie immerhin 100 km/h schnell fahren.

In Frankreich dürfen Fahrer und Fahrerinnen in ihren ersten drei Jahren im Straßenverkehr außerorts nur 80 km/h, auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h schnell fahren.

7. Anders als in Deutschland: Ungewöhnliche Regeln

In der Schweiz muss man auch tagsüber mit Licht fahren, in griechischen Kreisverkehren gelten andere Vorfahrtsregeln als hierzulande und jugendliche Radfahrer in Kroatien müssen einen Helm tragen? Auch wenn die elementaren Verkehrsvorschriften in Europa weitestgehend identisch sind, gibt es im Detail doch erhebliche Unterschiede.

Licht in vielen Ländern Pflicht

In vielen europäischen Ländern muss tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. In manchen Ländern, wie Italien, Rumänien oder Ungarn gilt diese Licht-Pflicht nur auf Autobahnen und außerorts. Eine vollständige Liste mit allen Ländern, in denen das Abblendlicht Pflicht ist, finden Sie beim ADAC: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/ausland/lichtpflicht-tag/

Wildunfälle im Ausland

In ländlichen Gegenden oder in Gebieten mit großen Waldflächen kommt es immer wieder zu Wildunfällen. Besonders die skandinavischen Länder Schweden, Norwegen und Finnland sind davon betroffen. Passiert ein Wildunfall, sollte man in Finnland den Notruf 112 wählen, denn Wildunfälle sind dort meldepflichtig. Dasselbe gilt in Norwegen, hier wendet man sich bei Unfällen mit Wild an das norwegische Informationszentrum für den Straßenverkehr (Telefon: 175).

In Schweden meldet man sich bei der nächsten Polizeidienststelle oder beim Forstamt. In Italien muss man bei einem Unfall mit Tieren ebenfalls anhalten und die Polizei verständigen. Wer weiterfährt, begeht Unfallflucht und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.

Unabhängig davon, ob Wild oder Personen in einen Unfall verwickelt sind, ist in der Slowakei nach einem Unfall die polizeiliche Unfallaufnahme nur dann kostenlos, wenn ein hoher Sach- oder Personenschaden vorliegt. Anderenfalls muss der Unfallverursacher die 170 Euro (5.000 SKK) Kosten für den Polizeieinsatz selbst tragen.

Helmpflicht für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen

Fahrradfahren rangiert auf der Liste der beliebtesten Freizeitaktivitäten ganz weit vorn. Wer mit Kindern oder Enkeln unterwegs ist, sollte allerdings im Blick behalten, dass es in manchen europäischen Ländern eine Helmpflicht gibt. So müssen zum Beispiel in Kroatien Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre beim Radfahren einen Helm tragen.

In Österreich betrifft die Helmpflicht alle Radfahrer bis zwölf Jahre, außer in Niederösterreich, dort müssen Radfahrer bis 15 Jahre einen Helm tragen.

In Tschechien gilt das für alle Radfahrer unter 18 Jahren, und in der Türkei besteht generelle Helmpflicht für alle Fahrradfahrer.

Skurrile Regeln weltweit

  • Frankreich: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z. B. Essen, Schminken, Herumkramen im Handschuhfach) ablenken lässt, kann mit einer Geldbuße von 75 Euro bestraft werden. Auch zu lautes Musik hören oder fahren mit Flip-Flops kann mit 75 Euro Bußgeld beanstandet werden.
  • Italien: Hier gilt eine 0,5 Promille Grenze beim Autofahren, bei Missachtung drohen 530 Euro Strafe und das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden. Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten in Italien zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr.
  • Schweiz: Seit Anfang 2016 sollten es Autofahrer in der Schweiz möglichst vermeiden, rückwärtszufahren. Durch überdurchschnittlich häufiges Rückwärtsfahren kam es dort öfter zu tödlichen Unfällen.
  • Spanien: Während des Tankens müssen alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte, wie Mobiltelefone und Radios, abgeschaltet werden.
  • USA: In den USA dürfen keine alkoholhaltigen Getränke im Fahrzeug geöffnet werden. Geöffneter Alkohol darf ausschließlich im Kofferraum transportiert werden. Unter 21-Jährige dürfen generell keinen Alkohol im Auto transportieren.
  • Kuba: Wer in Kuba in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, darf das Land bis zum Ende des Gerichtsverfahrens nicht verlassen. Verkehrsunfälle werden von Straf- und nicht von Zivilgerichten abgehandelt. Bis zum Abschluss des Verfahrens können Monate vergehen.

TOP STORIES

Top List in the World