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Cannabis: Volker Wissing möchte THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr aufheben

Mit weniger als 0,5 Promille darf man noch Autofahren, für THC gilt null Toleranz. Verkehrsminister Wissing »will das nicht«.

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Cannabis: Volker Wissing möchte THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr aufheben

Die Ampelregierung möchte den Konsum von Cannabis legalisieren, diesen Freitag steht die Abstimmung im Bundesrat an. Wenn die Legalisierung durchkommt, wird das auch Folgen für andere Gesetzgebungen haben – im Straßenverkehr beispielsweise. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich nun für eine Lockerung des bisherigen 0,0-Grenzwerts für THC im Straßenverkehr ausgesprochen.

Die bisher strenge Grenze kommt nach seiner Auffassung einem indirekten Konsumverbot über das Verkehrsrecht gleich. »Das will ich nicht«, sagte Wissing der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. »Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin«, fügte der Minister hinzu. Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums werde »im Frühjahr« einen THC-Grenzwert festlegen. Dass dieser bei 0,0 liegen werde, sei »unwahrscheinlich«.

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Das umstrittene Gesetz zur teilweisen Cannabislegalisierung für Erwachsene hatte der Bundestag im Februar gebilligt. Vor der Abstimmung im Bundesrat kündigen unionsgeführte Bundesländer jedoch bereits an, gegen das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Gesetz zu stimmen und es damit in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Da das Gesetz in der Länderkammer aber formal nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Bundestag ein Vermittlungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit wieder überstimmen.

Debatte über Grenzwerte bei Cannabis und Alkohol

Diskutiert wurde in Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung auch eine mögliche Anhebung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr. Bisher ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten – mit Ausnahme von Alkohol.

Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt. Bei Cannabis gibt es aber lange Nachweiszeiten. Autofahrerinnen und Autofahrer könnten so auch noch belangt werden, wenn der Konsum tatsächlich keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten hat. »Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist«, sagte Wissing der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. »Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht«.

Für ihn stehe »die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt«. Auto fahren sollte nur, wer »in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht«, betonte der FDP-Politiker.

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