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Bundesfinanzministerium gewährt eine Gnadenfrist

Bis längstens 31. Dezember 2025 dürfen 
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler noch ohne zertifizierte technische 
Sicherungseinrichtung (TSE) verwendet werden.

bundesfinanzministerium gewährt eine gnadenfrist

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern im Sinne der Kassensicherungsverordnung ohne zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) bis zum 31. Dezember 2025 nicht beanstandet werden solle. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.

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