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BMDV-Expertengruppe einigt sich auf Vorschlag für Cannabis-Grenzwert

Die Mehrheit in der vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe schlägt für Kraftfahrer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut vor.

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Wie das BMDV am Donnerstag mitteilte, muss dazu der § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geändert werden, der bisher jeglichen Cannabis-Konsum über der Nachweisschwelle von 1 Nanogramm/Milliliter Blut untersagt. Bis zur Änderung des Gesetzes – die im günstigsten Fall im Mai verabschiedet werden kann –, gilt die bisherige Quasi-Null-Toleranz-Grenze weiter.

Verbot von Alkoholkonsum

Die Expertengruppe schlägt ferner vor, für Kraftfahrer, die Cannabis konsumiert haben, ein absolutes Alkoholverbot vorzuschreiben, um den besonderen Gefahren aus dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden.

Die Kommission begründete ihre Entscheidung für einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml damit, dass bei Erreichen dieses Werts nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegt. Er liege aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Er sei vom Risiko her vergleichbar mit einem Alkohol-Promillewert von 0,2.

„Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Wert, der dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich und angemessen) entspricht sowie die Freiheitsrechte des Einzelnen und die Straßenverkehrssicherheit als schützenswertes Gut der Allgemeinheit gleichermaßen berücksichtigt“,

heißt es im Mehrheitsvotum.

Referenz Galerie

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Speicheltests für Straßenkontrollen

Zum Vorscreening bei Kontrollen im Straßenverkehr empfehlen die Experten hochempfindliche Speicheltests. Damit könne sichergestellt werden, dass zeitlich kurz zurückliegender und damit verkehrssicherheitsrelevanter Konsum sicher erfasst wird – der eigentliche berauschende Wirkstoff THC wird sehr schnell abgebaut –, aber nicht die oft über viele Tage im Blut nachweisbaren und nicht direkt verkehrssicherheitsrelevanten Abbauprodukte.

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Sondervotum gegen höheren Grenzwert

Die länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten, die derzeit vom hessischen Innenministerium geführt wird, sprach sich in einem Sondervotum gegen ein Hochsetzen des bisherigen Grenzwerts aus. Sie verwies auf Anstiege der Unfallzahlen im Ausland, wo die Grenzwerte hochgesetzt worden sind, und darauf, dass die Wirkung von THC auf die Fahrtüchtigkeit individuell sehr unterschiedlich ist. Eine Hochsetzung des Grenzwerts widerspreche zudem der „Vision Zero“, also dem Ziel, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf Null zu verringern.

Die Empfehlungen der unabhängigen interdisziplinären Expertengruppe finden Sie unter nachfolgenden Links: 

www.bmdv.bund.de/expertengruppe-kurzfassung

www.bmdv.bund.de/expertengruppe-langfassung

www.bmdv.bund.de/verkehrspolizeiliches-votum

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