- Bei Rot über die Ampel fahren – in manchen Situationen ist das erlaubt
- Wann bei Rot über die Ampel fahren erlaubt ist: Einsatzfahrzeuge nähern sich
- Wann über Rot fahren erlaubt ist: Die Ampel ist kaputt
- Wegen Einsatzfahrzeug über Rot gefahren – und geblitzt worden?
Eine falsch geschaltete Ampel raubt Anwohnern in Norden an der Nordsee den Schlaf. (Symbolfoto)
Bei Rot über die Ampel fahren – in drei Situationen ist das erlaubt
Bei Rot über die Ampel zu fahren, ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen man tatsächlich „über Rot“ fahren darf.
Hamm – Ein Rotlichtverstoß ist ziemlich teuer. Wer als Autofahrer erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. In schweren Fällen droht sogar ein Fahrverbot. Es gibt aber Ausnahmen.
Bei Rot über die Ampel fahren – in manchen Situationen ist das erlaubt
Wann bei Rot über die Ampel fahren erlaubt ist: Einsatzfahrzeuge nähern sich
Die zweite Situation ist schon durchaus seltener, kommt aber immer wieder im Straßenverkehr vor: Eine rote Ampel darf überfahren werden, wenn Platz für ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn gemacht werden muss. Voraussetzung ist natürlich, dass der Verkehrsteilnehmer anders nicht ausweichen kann. Die Haltelinie sollte dann vorsichtig überfahren werden. Der ADAC rät: „Nachdem die Einsatzfahrzeuge passiert haben, wartet ihr hinter der Haltelinie auf Grün oder fahrt wieder zurück, falls möglich.“
Wann über Rot fahren erlaubt ist: Die Ampel ist kaputt
Die dritte Situation, in der es eine Ausnahme beim Rotlichtverstoß gibt, ist eine defekte Ampel. „Schaltet die rote Ampel auch nach längerer Zeit nicht wieder auf Grün, ist die Ampel vermutlich kaputt“, schildert der ADAC. In diesem Fall darf ein Verkehrsteilnehmer nach „ausreichender Wartezeit“ vorsichtig in die Kreuzung fahren. Der ADAC gibt als Richtlinie für die Wartezeit drei bis fünf Minuten an.
Wegen Einsatzfahrzeug über Rot gefahren – und geblitzt worden?
Apropos Rotlichtverstoß: Wer einem Einsatzfahrzeug Platz auf der Straße macht und dabei bei Rot über die Ampel fährt, muss kein Bußgeld befürchten, auch wenn er etwa von einem Ampel- bzw. Rotlichtblitzer erwischt wurde.
Alle Einsatzfahrten von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr werden protokolliert. Verkehrsteilnehmer sollten sich allerdings auch am besten die Kreuzung und genaue Uhrzeit des Vorfalls notieren, falls doch ein Bußgeldbescheid kommt. Dann hat man alle Argumente auf seiner Seite.
Ein großer Irrtum herrscht übrigens über die gelbe Ampel. Fast jeder Autofahrer macht täglich einen Fehler – und riskiert ein Bußgeld.