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Als Fußgänger: Wer hier langläuft, zahlt 350 Euro Bußgeld

Bußgelder und Punkte in Flensburg erhalten im Straßenverkehr nur Kraftfahrzeuge. Eventuell auch Radfahrer. Aber als Fußgänger dürfte man in jedem Fall auf der sicheren Seite sein. Richtig? Falsch! Wir verraten, worauf es als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer zu achten gilt.

als fußgänger: wer hier langläuft, zahlt 350 euro bußgeld

Verkehrsregeln für FußgängerBildquelle: Jaromir Chalabala / shutterstock.com

Fällt der Begriff „Straßenverkehr“, dürften die Meisten in erster Linie an motorisierte Kraftfahrzeuge denken. Eventuell auch an E-Bikes und E-Scooter. Was viele jedoch verdrängen, ist, dass es sich auch bei muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen wie Fahrrädern und sogar Fußgänger um Teilnehmer des Straßenverkehrs handeln. Und als solche unterliegen sie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Bei Rot die Straße überqueren – lediglich ein Kavaliersdelikt? Mitnichten! Diese und ähnliche Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen geahndet. Die Strafen fallen dabei im Regelfall human aus, doch es sind auch Bußgelder in Höhe von 350 Euro möglich. Und Punkte in Flensburg gibt es auch. Theoretisch sogar dann, wenn der Betroffene keinen Führerschein hat.

Fußgänger – Nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer

Im aktuellen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (15. Auflage, Stand: 01.09.2023) werden Passanten, Fahrradfahrer und Co. als „nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer“ betitelt. Und auch die Strafen bei von Fußgängern begangenen Ordnungswidrigkeiten werden hier aufgeführt. Grundsätzlich heißt es im Katalog, dass der normale Bußgeldregelsatz im Regelfall um die Hälfte zu ermäßigen ist. Allerdings erst ab einem Bußgeld von 55 Euro. Konkret für Passanten gilt bei Verstößen derweil ein Verwarnungsgeld in der Höhe von 5 Euro, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt (siehe Tabelle).

Und dann gibt es noch das bereits erwähnte Höchst-Bußgeld von 350 Euro, das mit einem Punkt in Flensburg einhergehen kann. Dieses müssen sämtliche nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer – also auch Fußgänger – bezahlen, sofern sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überqueren. Ein Fahrverbot müssen Betroffene getreu dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog allerdings nicht befürchten.

Verstoß Bußgeld Punkte
Überquerung des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke/Halbschranke 350 Euro 1
Betreten der Autobahn 10 Euro
Betreten der Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle 10 Euro
Betreten der Fahrbahn bei freiem Gehweg/Seitenstreifen 5 Euro
Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht am linken Fahrbahnrand unterwegs 5 Euro
Überquerung der Fahrbahn an einer nicht vorgesehenen Stelle und Gefährdung Anderer 5 Euro
10 Euro (bei Unfall)
Übersteigung einer Absperrung 5 Euro
10 Euro (bei Unfall)
Nicht das Haltgebot/Zeichen
des Polizeibeamten befolgt
5 Euro
Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als körperlich oder geistig eingeschränkte Person, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 10 Euro
25 Euro (für Verantwortung tragende Personen)
Missachtung des Rotlichts 5 Euro
10 Euro (bei Unfall)
Behinderung des Fahrverkehrs in einem verkehrsberuhigten Bereich 5 Euro

Eine komplette Übersicht aller Bußgelder findest du im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts.

Regeln für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer

Auch Fahrräder (ob motorisiert oder nicht) und E-Scooter sind Teil des Straßenverkehrs. Daher müssen Radfahrer und Fahrer von E-Scootern ebenfalls einige Regeln befolgen. Erstere müssen etwa Radwege benutzen, sofern diese „zumutbar“ sind – also beispielsweise nicht durch Hindernisse blockiert. Ist der Radweg allerdings nicht entsprechend gekennzeichnet, so darf er zwar benutzt werden, ein entsprechendes Gebot existiert allerdings nicht. Weitere Regelungen verrät der ADAC in einem umfangreichen und bebilderten Paper.

E-Scooter dürfen indes erst ab dem 14. Lebensjahr verwendet werden, allerdings nur, sofern der Tretroller entsprechend versichert wurde. Zudem ist die zeitgleiche Benutzung des Scooters durch zwei Personen in jedem Fall untersagt. Unser Ratgeber zu Regeln für E-Scooter klärt darüber auf, worauf es sonst noch zu achten gilt, wenn du einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg entgehen möchtest.

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