- Umweltbonus geht zurück
- Cannabis-Legalisierung auf dem Weg
- Wer 2023 seinen alten Führerschein los wird
- Mit dem E-Auto dazu verdienen
- Rechtzeitig planen, Bußgeld vermeiden
- Änderungen im Bahnverkehr
- Erhöhung CO2-Abgabe verschoben
- Höhere Standards
- Schneller autonom Fahren
Das neue Jahr ist da. Mit ihm kommen neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Von Verbandskasten-Regeln über CO2-Abgaben bis zum Führerschein-Tausch: Das kommt 2023 auf Autofahrerinnen und Autofahrer zu.
Umweltbonus geht zurück
Ab 1. Januar werden nur noch Autos mit dem Umweltbonus gefördert, die einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt haben. Plug-in-Hybride fallen dadurch aus der Förderung. Außerdem gibt es für einen Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro nur noch 4.500 statt bislang 6.000 Euro.
Maske vergessen?
Spätestens ab 31. Januar 2023 müssen Pkw-Halter ihren Verbandskasten mit zwei medizinischen Masken bestücken. FFP2-Maske sind jedoch nicht verpflichtend. Und: Es ist nur noch eines statt zwei Dreieckstüchern Vorschrift, während ein verpflichtendes Verbandstuch ganz entfällt.
Cannabis-Legalisierung auf dem Weg
Einen festen Termin für den Erwerb und Konsum legalen Cannabis gibt es noch nicht, das Fahren eines Pkw unter THC-Einfluss bleibt verboten. Möglich ist allerdings, dass der geltende Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum 2023 angepasst wird.
Wer 2023 seinen alten Führerschein los wird
Mit dem E-Auto dazu verdienen
Seit 2022 können E-Auto-Besitzer am CO2-Quotenhandel teilnehmen. Dabei kann eine Prämie von mehreren hundert Euro warten, wenn Pkw-Halter von ihnen eingesparte Treibhausgase verkaufen.
Rechtzeitig planen, Bußgeld vermeiden
Wer eine rosarote Plakette auf seinem Nummernschild hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung beim TÜV. Verpasst man die Frist, drohen Bußgelder: 15 Euro bei bis zu zwei Monaten Verspätung; 25 Euro zwischen zwei und acht Monaten; und 60 Euro plus Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten Verzug.
Änderungen im Bahnverkehr
Am 1. April startet das ursprünglich schon für 1. Januar angedachte 49-Euro-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr. Neu auch: Die Bahn muss keine Entschädigung mehr für Verspätungen zahlen, wenn diese durch höhere Gewalt zustande kam, also zum Beispiel durch extrem schlechtes Wetter.
Erhöhung CO2-Abgabe verschoben
Ursprünglich war vorgesehen, dass die CO2-Abgabe für Benzin und Diesel ab 1. Januar 2023 mit 35 statt bislang 30 Euro pro Tonne ausgestoßenen CO2 bepreist wird. An der Zapfsäule bedeutet das eine Erhöhung von rund 1,5 Cent pro Liter. Wegen der Energiekrise ist das Vorhaben auf 2024 verschoben.
Höhere Standards
Die Regularien der Crashtest-Organisation Euro NCAP verschärfen sich. Assistenzsysteme sollen künftig stärker berücksichtig werden und die Höchstbewertung von fünf Sternen schwieriger zu erhalten sein.
Schneller autonom Fahren
Die maximal zulässige Geschwindigkeit für automatisiertes Fahren auf der Autobahn wird von 60 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Bis das in der Praxis greift, dürfte es aber noch dauern: Bislang ist der Staupilot der S-Klasse (maximal 60 km/h) von Mercedes das einzige in Deutschland genehmigte System.