- Auch in den Kaskoversicherungen gibt es Änderungen
- Was tut sich in der Vollkaskoversicherung?
- Typklasse allein entscheidet nicht über Beitragshöhe
- Wie die Berechnung erfolgt
Jedes Auto hat eine bestimmte Typklasse, die sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken kann – und jährlich neu berechnet wird.
Die Klassenänderung kann als einer von mehreren Faktoren zu veränderten Versicherungsbeiträgen führen. Für rund 30 Millionen Autos, das sind rund 71 Prozent, bleibt es bei der Haftpflicht-Typklasse des Vorjahres.
Der GDV hat die neue unverbindliche Typklassenstatistik für rund 33.000 Automodelle veröffentlicht, unter www.typklasse.de können Halter nach ihrem Modell suchen.
Auch in den Kaskoversicherungen gibt es Änderungen
In der Teilkaskoversicherung bleibt es für mehr als zwei Drittel (70 Prozent) der Autos bei der gleichen Klasse. Rund 4 Prozent (etwa 500.000 Autos) kommen in höhere. Gute Nachricht: Die Halter von rund einem Viertel (26 Prozent), also rund 3,4 Millionen Autos, erhalten niedrigere Klassen in der Teilkasko.
So verbessert sich etwa der Hyundai Tucson 1.6 gegenüber dem Vorjahr um drei Klassen, der Mercedes EQC 400 4Matic um zwei. Höhergestuft dagegen wurden der Kia Niro EV um gleich vier Stufen und der VW Transporter T6 2.0 um zwei.
Was tut sich in der Vollkaskoversicherung?
Zwei Klassen höher geht es hier zum Beispiel für den VW Transporter T6 2.0. Bei der Vollkasko nur eine Klasse höher kommt der Kia Niro EV. Drei Klassen runter ging es hier für den Hyundai Tucson 1.6 und um zwei verbesserten sich etwa jeweils der Mercedes EQC 400 4Matic und der Renault Scénic 1.6.
Typklasse allein entscheidet nicht über Beitragshöhe
Die Änderung der unverbindlichen Typklasse führt nicht automatisch zu höheren oder niedrigeren Versicherungsbeiträgen. Sie ist nur eines von vielen Merkmalen, aus denen sich ein Versicherungsbeitrag zusammensetzt. Auch der Wohnsitz des Fahrzeughalters ist relevant: Die Schadensbilanz des Zulassungsbezirks spiegelt sich in den Regionalklassen wider.
Für bestehende Verträge bedeuten die neuen Typklassen Veränderungen meist zum 1. Januar 2025. Für neue Verträge können sie sofort genutzt werden.
Wie die Berechnung erfolgt
Die einzelnen Typklassen berechnen sich nach den Schäden und Reparaturkosten, die ein Automodell verursacht. Fallen diese gering aus, kommt es in eine niedrige Klasse. Hohe oder häufige Schäden und Leistungen der Versicherungen führen dagegen zu einer Hochstufung.
In der Kfz-Haftpflicht sind die Schäden des Unfallgegners maßgeblich. Für Kaskoversicherungen ist laut GDV unter anderem der Wert des versicherten Autos relevant. Modelle mit einer hohen Einstufung sind daher oft PS-starke Autos aus der Oberklasse, Sportwagen oder SUV. Kleinwagen oder ältere Autos finden sich dagegen eher in den niedrigen Klassen. (dpa)