Neue Regeln für Autofahrer ab 2023 – Bußgelder und Punkte drohen
Für Autofahrer endet im Januar 2023 eine Übergangsfrist bei der Maskenpflicht. Der Verbandskasten muss dann aufgerüstet sein. Und auch für Elektrofahrzeuge kommt eine teure Veränderung.
Bereits der Jahreswechsel 2022 hat für Autofahrer zahlreiche neue Regeln gebracht. Wie echo24.de berichtet hat, haben zudem neue Verkehrsschilder, wie das halbierte Auto mit vier Figuren zusätzlich immer mal wieder für Verunsicherung gesorgt. Und auch für 2023 wurden bereits zahlreiche neue Gesetze angekündigt, rund ums Auto.
Maskenpflicht im Auto: Verbandskasten schaut 2023 anders aus
Wer 2023 mit dem Auto unterwegs ist, muss sich auf eine Maskenpflicht einstellen. Zwar gilt bereits seit 1. Februar 2022 die neue DIN-Norm für den Verbandskasten, aber bis zum 31. Januar 2023 läuft noch eine Übergangsfrist. Autofahrer haben bis zum Stichtag noch Zeit, alles nachzurüsten.
Heißt: Es müssen in Zukunft im Erste-Hilfe-Koffers im Auto immer zwei Masken sein. Die FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Wie das Fachblatt Auto-Motor-Sport schreibt, kostet ein „nicht vorhandener oder unvollständig ausgerüsteter Verbandskasten fünf Euro Verwarngeld, zehn Euro zahlt der Halter, wenn er einem anderen Fahrer das Fahrzeug ohne einen oder mit einem unvollständigen Verbandkasten überlässt“. Wegfallen dafür allerdings zwei Dreieckstücher. Eines reicht. Und komplett gestrichen wird das Verbandstuch.
Diese Autos müssen 2023 beim TÜV zur Hauptuntersuchung
Wer sein Auto dann erfolgreich durch die HU gebracht hat und zurück in den Straßenverkehr darf, der bekommt eine orange Plakette. Mit dieser hat man dann wieder bis 2025 Zeit. Dem Bericht der Experten von Auto-Motor-Sport nach, haben Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) eine Drei-Jahres-Frist (blaue Plakette).
Versicherung: 2023 kommen neue Typklassen-Einstufungen auf Autofahrer zu
Auch bei der Versicherung kommt im Jahr 2023 auf die Autofahrer eine neue Regelung zu. Wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) schreibt, werden nach den „aktuellen Zahlen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Typklassen für 8,1 Millionen Fahrzeughalter teurer, für 4,8 Millionen dagegen günstiger. Für 29,3 Millionen ändert sich die Typklasse 2023 nicht“.
Neue Regelungen für Plug-In-Hybridfahrzeuge: 2023 fällt die Förderung weg
Schlechter wird das Jahr 2023 auch für Fahrer von bestimmten Elektroautos. Ab dem 1. Januar endet für Plug-in-Hybride die staatliche Förderung. Wer sich dann ein solches Auto zulegen möchte, der wird nur noch mit geringeren Prämien unterstützt.
Zum Thema Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen ab dem Januar 2023 hat der ADAC eine Übersicht erstellt:
- Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
- Der Bundesanteil der Förderung beträgt dann für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro statt 6.000 Euro dann 4.500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro statt 5.000 nur noch 3.000 Euro. Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung.
- Ab dem 1. September 2023 soll laut ADAC dann die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.
Preise für Benzin und Diesel: Neue CO2-Abgaben im Jahr 2023
Autofahrer können zumindest etwas aufatmen, wenn sie im Jahr 2023 an die Tankstellen fahren müssen. Eigentlich wären die CO2-Abgaben für Benzin und Diesel im Jahr 2023 auf die nächst-teurere Stufe gehoben worden. Aufgrund der aktuellen Lage sind die Energiekosten allerdings übermäßig angestiegen.
Die Bundesregierung hat daher beschlossen, die jährliche, stufenweise CO2-Steuererhöhung für 2023 auszusetzen. Autofahrer müssen also nicht damit rechnen, dass die Abgaben von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2 klettern. Laut Auto-Motor-Sport wird der Preis von 55 Euro pro Tonne wird nun erst 2027 erreicht.