Bild: BMW
Der Mehrwert der Ladeinfrastruktur müsse sowohl zum Aufwand bei Immobilieneigentümern als auch zum erwarteten Nutzen für Autofahrer in einem angemessenen Verhältnis stehen.
„Wenn flächendeckend bestehende Wirtschaftsimmobilien nachgerüstet werden müssen, bedeutet das einen riesigen Aufwand an Baumaßnahmen, ohne dass klar ist, ob die Nutzer genau diese Ladeinfrastruktur überhaupt brauchen“, so Schöberl. „Wirtschaftsimmobilien aber sind so unterschiedlich wie ihre Nutzung, und das muss sich auch bei den Anforderungen an die Ladeinfrastruktur wiederfinden.“
Für neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen sowie für Bestandsggebäude mit mehr als drei Stellplätzen, bei denen größere Renovierungen anstehen, soll laut EPBD für mindestens 50 Prozent der Auto-Stellplätze Vorverkabelung installiert und für die übrigen Stellplätze Schutzrohre für Elektrokabel vorgesehen werden.
Bei Wirtschaftsimmobilien rückt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) die reine Errichtung einer Zahl von Ladepunkten in den Blick – unabhängig von deren Ladeleistung. Für neue Nichtwohngebäude oder bestehende Wirtschaftsimmobilien, die grundlegend renoviert werden, braucht es zum Beispiel einen Ladepunkt für jeweils fünf Stellplätze. Als Sonderfall werden Bürogebäude gesehen, bei denen mindestens ein Ladepunkt für zwei Stellplätze gefordert wird.
„Wegen der unterschiedlichen Nutzung der Wirtschaftsgebäude sind jedoch die Standzeiten der Fahrzeuge völlig unterschiedlich“, so der ZIA. „Beispiel: Während an Büroimmobilien oft bis zu acht Stunden geparkt wird, geht es bei Handelsimmobilien meist nur um 30 bis 120 Minuten. Bei stark wechselndem Publikumsverkehr wie im Lebensmittel-Einzelhandel bringen einige Schnellladepunkte wesentlich mehr als die flächendeckende Ausstattung mit langsamen Säulen.“