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Charta 2030 fordert Stickstoffoxidmessung bei der AU

Die Fahrzeug System Daten GmbH, FSD, hat zusammen mit Überwachern ein Positionspapier erstellt, das eine Weiterentwickelung der Hauptuntersuchung skizziert. Dazu gehören neben heute noch eher abstrakten Forderungen wie „Online-Prüfungen“ von Fahrzeugsoftware auch konkrete Absichten im Rahmen der Abgasuntersuchung.

charta 2030 fordert stickstoffoxidmessung bei der au

Die Fahrzeug System Daten GmbH hat mit der Charta 2030 ein Positionspapier erarbeitet, das eine notwendige Weiterentwicklung der Hauptuntersuchung aufzeigt. (Bild: FSD)

Deutschlands Prüforganisationen haben unter Federführung der Fahrzeug System Daten GmbH, kurz FSD, die sogenannte Charta 2030 verabschiedet. Dahinter verbirgt sich ein umfassendes Positionspapier zur Weiterentwicklung der Technischen Fahrzeuguntersuchung (Periodic Technical Inspection, PTI), das den rasant voranschreitenden Entwicklungen im Mobilitätssektor Rechnung tragen soll. Im Bereich der periodisch-technischen Fahrzeugüberwachung werden in Deutschland jährlich mehr als 30 Millionen Hauptuntersuchungen (HU) durchgeführt.

Die in der Charta 2030 vertretenen Positionen umfassen technisch bedingte Neuerungen, konkrete Beiträge zur Erreichung klima- und verkehrssicherheitspolitischer Ziele sowie Forderungen zur Gestaltung eines modernen Rechtsrahmens im Bereich der technischen Fahrzeuguntersuchung auf nationaler und internationaler Ebene. Richten möchte sich die Charta an die Öffentlichkeit, an Gesetzgeber und Polizei und darüber hinaus an Vertreter nationaler/internationaler Gremien und Verbände (u. a. CITA) sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Fachmedien.

Folgende Forderungen erhebt das Papier:

  • Heutige Prüfinhalte (elektronische Prüfverfahren, Räder, Fahrwerk, Licht, Bremse, …) im Rahmen der periodisch-technischen Fahrzeugprüfung (HU/PTI) sollten zielgerichtet ergänzt und weiterentwickelt werden, unter anderem für automatisierte und vernetzte Fahrsysteme.
  • Fahrzeugprüfungen im Rahmen von HU/PTI und Begutachtungen sollen dynamischer werden. Funktions- und Wirkungsprüfungen sollen statische elektronische Zustandsprüfungen ergänzen.
  • Die Konformität und Integrität von Software als elementarer Bestandteil elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme muss für alle sicherheitsrelevanten Fahrzeugsysteme überprüft werden (unter anderem durch Checks von Software-Updates im Rahmen der HU/PTI).
  • Die Bereitstellung untersuchungsrelevanter Fahrzeuginformationen durch die Fahrzeughersteller und der Zugang zu ihnen, beispielsweise über OBD-/OTA-Fahrzeug-Schnittstellen, muss gesetzlich verankert und dem technischen Fortschritt der Fahrzeuge entsprechend angepasst werden.

charta 2030 fordert stickstoffoxidmessung bei der au

Auf diese Prüfthemen geht die Charta 2030 ein und definiert mögliche Szenarien für eine Kontrolle. (Bild: FSD)

Stickstoffoxidmessung bei Dieselmotoren und Partikelanzahl bei Ottomotoren

So soll konkret die Emissionsprüfung weiterentwickelt und ausgeweitet werden, um Schäden, Alterungen und Manipulationen der Abgasnachbehandlung festzustellen. Dazu gehört unter anderem die Ergänzung der Endrohrmessung im Rahmen der HU/PTI um die Messung von Stickstoffoxiden bei Dieselmotoren und Partikelanzahl bei Ottomotoren. Außerdem das Festlegen validierter Fahrzeugsensordaten in der Typgenehmigung für eine Prüfprozedur über OBD-/OTASchnittstellen in der periodischen Abgasuntersuchung sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zu umweltrelevanten Daten des Kfz.

Auf den wachsenden Bestand an Elektrofahrzeugen nimmt die Charta 2030 ebenfalls Bezug, beispielsweise mit der Forderung nach einer herstellerunabhängigen, modellübergreifenden, standardisierten Bestimmung des Sicherheitszustands und der Energieeffizienz der Batterien. Des Weiteren sollen die Prüfanforderungen für alle Fahrzeuge auf deren CO2-Ausstoß, Kraftstoffverbrauch und elektrische Energieeffizienz ausgeweitet werden.

Eine weitere Forderung, die die Charta 2030 erhebt: Die periodischen Präsenzuntersuchungen, also die HUs, sollen um anlassbezogene, sogenannte remote-unterstützte Untersuchungen ergänzt werden. Auf Basis der Fahrzeuginformationen sollen Auffälligkeiten von sicherheits- und umweltrelevanten Bauteilen, Baugruppen und Systemen erkannt und die Wiederherstellung des Sollzustands überprüft werden. Konkret bedeutet das, dass es zusätzlich zur üblicherweise alle zwei Jahre durchzuführenden HU weitere, zeitlich individuelle „Zwischen-HUs“ geben soll. Dies betrifft vor allem elektronische Systeme, die im Rahmen einer klassischen HU nicht kontrolliert werden können bzw. öfter als nur alle 24 Monate kontrolliert werden sollten.

Eine wichtige Rolle soll auch künftig der bekannte HU-Adapter spielen, der noch in diesem Jahr in einer überarbeiteten Version („Generation 2“) erscheinen soll. Hard- und Softwareverbesserungen sollen das elektronische Prüfgerät vor allem deutlich schneller machen. Inwieweit der deutsche Adapter in den künftigen Rahmen einer harmonisierten europäischen PTI („Europa-HU“) passt, ist aktuell noch offen. Mit Spannung wird in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung der „Überarbeitung des EU-Pakets zur technischen Überwachung“ erwartet, das die PTI-(HU-) Regelwerke EU 2018/858 und 2019/1020 ablösen soll und aktuell vor der Veröffentlichung steht. Es ist anzunehmen, dass die EU hier für eine „offene Lösung“ in Sachen elektronisches Prüfwerkzeug eintreten wird.

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