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TÜV Rheinland betont: Ladesäulen jährlich prüfen lassen

tüv rheinland betont: ladesäulen jährlich prüfen lassen

Bild: Mercedes (Symbolbild)

Wer eine Ladesäule betreibt, sollte die Sicherheit und die Pflichten als Betreiber nicht vernachlässigen, erklärt Theodor Kusemann, bei TÜV Rheinland Experte für Elektrotechnik. „Die größten Risiken beim Laden sind Stromschläge und überhitzende Akkus in Elektroautos. Beides soll die Steuerung der Ladestation verhindern.“

Prüfer von TÜV Rheinland testeten durch Fehlersimulation, ob die Schutzeinrichtungen einer Ladesäule ordnungsgemäß funktionieren. „Diese sicherheitstechnische Einrichtung sollten Betreiber regelmäßig prüfen lassen“, so Kusemann. Denn Betreiber seien sowohl für den Aufbau und Betrieb der Ladepunkte verantwortlich als auch für die Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber der Behörde. Hierzu gehöre der Nachweis der technischen Sicherheit.

Wie häufig eine Ladesäule mindestens geprüft werden muss, wird mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. „Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir Betreibern allerdings, Ladesäulen möglichst jährlich darauf zu überprüfen, ob sie technisch noch in Ordnung sind und alle Sicherheitseinrichtungen funktionieren“, erklärt Kusemann.

Die eigentliche Prüfung der Wechselstrom-Ladesäule (AC) geht relativ schnell. „Prüfer müssen sich zunächst die Unterlagen zur Ladesäule anschauen, dann müssen sie das Gerät öffnen, schließlich lösen sie in der Ladesäule die Gleichfehlerstromerkennung aus“, erläutert Kusemann den Ablauf. Auch eine Sichtprüfung ist notwendig, um defekte Stecker oder Kabel zu erkennen. In einem Protokoll werden die Ergebnisse der Überprüfung dokumentiert. Das Protokoll dient als Nachweis, dass die Ladesäule normengerecht funktioniert – etwa gegenüber Behörden. Für Versicherungen sind solche Prüfprotokolle die Grundlage der Schadenregulierung, sollte einmal etwas passieren.

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