02.05.2024 09:03 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ab 1. Mai 2024 muss ein neues Pkw-Label an Neuwagen angebracht werden. © Foto: Silke Reents / dena
von dpa
Seit Mitternacht müssen Händler und Hersteller beim Verkauf von Neuwagen ein reformiertes Pkw-Label mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben nutzen. Die Angaben sollen näher an der Realität sein als bisher. Das Etikett muss laut Wirtschaftsministerium beim Verkäufer direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht werden. Wird der Neuwagen über das Internet bestellt, muss der Inhalt demnach entsprechend angegeben werden.
Statt eines einzigen Pkw-Labels für alle Antriebsarten gibt es nun fünf Varianten – für Fahrzeuge mit flüssigen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin-, als auch für Erdgas-, Plug-in-Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Für vollelektrische Autos und Plug-in-Hybride werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben. Außerdem informiert das Pkw-Label über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometern und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw.
Anlass für die Novellierung war eine europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens. Die WLTP-Vorschriften sind bereits seit Ende 2017 in Kraft, die von der EU erforderte Umsetzung in eine Kennzeichnungspflicht scheiterte in Deutschland aber bisher.