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Tankstellenbranche kritisiert geplante Schnelllader-Pflicht

tankstellenbranche kritisiert geplante schnelllader-pflicht

Bild: Aral

Große Tankstellenunternehmen müssen in Deutschland ab Januar 2028 jeweils einen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt (kW) an ihren Tankstellen anbieten. Die Branche kritisiert das.

„Ein Ladesäulenzwang an Tankstellen wäre reine Symbolpolitik. Im besten Fall führt er nur zu mehr Bürokratie, im schlimmsten Fall wäre er dazu noch klimaschädlich“, sagte Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, gegenüber der Zeitschrift Auto Motor und Sport. Von der Regelung sind 13 Tankstellennetzbetreiber betroffen, die rund 10.000 Tankstellen in Deutschland betreiben.

An vielen Standorten ergeben Ladesäulen nach Ansicht der Tankstellenbranche keinen Sinn und wären kaum ausgelastet, verursachen aber hohe Kosten. Auch kritisiert der Verband die behördlichen und technischen Hürden. Darunter fallen lange Genehmigungszeiten, fehlende Starkstromanschlüsse oder mangelnder Platz für Ladesäulen an einigen Standorten.

Besonders Aral, der mit 2266 Tankstellen größte Anbieter in Deutschland, hält nichts von der flächendeckenden Verpflichtung. Alexander Junge, bei dem Unternehmen Vorstand für Elektromobilität: „Wir lehnen die geplante Versorgungsauflage ab. Das erinnert an Planwirtschaft und funktioniert nicht.“ Die Verpflichtung, flächendeckend Schnelllader vorzuschreiben, würde zu Fehlinvestitionen führen. „Bis 2030 wollen wir bis zu 20.000 Ladepunkte in Deutschland errichten. Wir sollten uns auf Standorte konzentrieren, an denen wir das größte Potenzial für Nachfrage und Nutzung sehen.“

Auch Shell (1947 Tankstellen) und Jet (815) wollen wie Aral vor allem an den Standorten investieren, an denen es eine hohe Nachfrage gibt. Beide Unternehmen kritisieren laut Auto Motor und Sport, dass sie an jedem Standort einen Schnelllader und die dafür erforderliche Infrastruktur aufbauen müssen, selbst wenn es dafür keinen Bedarf gebe.

Die Bundesregierung geht offenbar teilweise auf die Bedenken der Tankstellenbetreiber ein: Sie plant dem Bericht zufolge einen sogenannten „Flexibilisierungsmechanismus“. Demnach soll ein Unternehmen für maximal 50 Prozent seiner Tankstellen die Vorgaben abweichend umsetzen dürfen. Zum Beispiel könnte eine weitere Schnellladesäule zusätzlich an einer anderen Tankstelle entstehen. Falls die Kosten zudem als wirtschaftlich unzumutbar bewertet werden, könnte eine Härtefallregelung greifen.

Nach dem „Masterplan Ladeinfrastruktur II“, den die Regierung im Oktober 2022 beschlossen hatte, sollten bis Ende 2026 mindestens 75 Prozent der Tankstellen Schnelllader mit mindestens 150 kW in Betrieb haben. Dieses Ziel wurde später abgeschwächt und die Auflage auf die größeren Tankstellenketten beschränkt sowie der Zeitrahmen bis 2028 verlängert.

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