Verkehr

Raser-Urteile: Ku'damm-Raser in Berlin verurteilt

Zwei Raser aus Berlin wurden nach einem tödlichen Autorennen erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war bereits der zweite Prozess – ein Urteil von 2017 war vom BGH aufgehoben worden.

(dpa/brü/cj/jr) Gut drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt hat das Landgericht zum zweiten Mal zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Es verhängte lebenslange Gefängnisstrafen. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Gericht in der Hauptstadt war sich am 26. März 2019 einig, dass die 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren PS-starken Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. “Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun”, sagte der Vorsitzende Richter abschließend. “Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt.” Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert. Die beiden Männer waren am 1. Februar 2016 mit bis zu 170 km/h ein Wettrennen über den Kurfürstendamm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

BGH hatte das erstinstanzliche Urteil gekippt

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Am Berliner Landgerichts wurden die beiden Raser wegen Mordes verurteilt.

Bereits im Februar 2017 hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand aber den bedingten Tötungsvorsatz damals unzureichend begründet. Das Urteil wurde aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet. Doch die Richter in der Hauptstadt kamen auch in dem neuen Prozess zu dem gleichen Schluss. In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte eingeräumt, er würde “gern ungeschehen machen, was geschehen ist”. Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen. Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen besonders bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d: Wird durch ein “verbotenes Kraftfahrzeugrennen” der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend konnte die neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden.

Kölner Raser müssen doch hinter Gitter

Vor einem Jahr waren zwei Raser in Köln nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen zu Gefängnis verurteilt worden. Das Kölner Landgericht urteilte am 22. März 2018, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die damals 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe monierte jedoch die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.

Allgemeines Rechtsempfinden nicht berücksichtigt

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An dieser Stelle kam bei einem illegalen Autorennen in Köln die unbeteiligte Radfahrerin zu Tode.

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten. Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 in der Kölner Innenstadt ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 schleuderte eines der Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg eine 19 Jahre alte Studentin, die später starb. Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus. Im Jahr 2017 verschärfte die Politik den Strafrahmen bei illegalen Autorennen, Raser drohen nun bis zu zehn Jahren Haft.

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