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Kleines „w“ im Nummernschild – diese Bedeutung hat das Autokennzeichen

Wechselkennzeichen

Kleines „w“ im Nummernschild – diese Bedeutung hat das Autokennzeichen

Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge – das ist in Deutschland tatsächlich möglich. Und dabei lässt sich sogar noch Geld sparen. Aber was steckt hinter diesen Wechselkennzeichen und wie funktionieren sie?

Im Straßenverkehr begegnen einem manchmal seltsame Kennzeichen. Beispielsweise mit einem kleinen „w“ anstatt der TÜV-Plakette, die stattdessen am Ende des Kennzeichens angebracht wurden. Dabei handelt es sich um Wechselkennzeichen. Die Idee dahinter: Ein Kennzeichen soll für zwei Fahrzeuge genutzt und damit Geld gespart werden. Aber wie funktioniert das genau?

Was ist ein Wechselkennzeichen überhaupt?

Ein Wechselkennzeichen ist ein Nummernschild, auf das zwei Fahrzeuge zugelassen sind. Wie der ADAC berichtet, unterliegen diese jedoch speziellen Regeln. Es darf zur gleichen Zeit nur an einem von beiden Fahrzeugen geführt werden. Außerdem dürfen Wechselkennzeichen nur an Fahrzeugen der gleichen Klasse angebracht werden.

Von Wechselkennzeichen ausgeschlossen sind Saisonkennzeichen sowie rote Kennzeichen oder Kurzzeitzulassungen. Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen oder E-Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen möglich.

Wie sieht dieses Wechselkennzeichen aus?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen. Zum einen aus dem Hauptnummernschild, auf dem die Stempelplakette mit dem Landeswappen und die klassische Buchstaben-Zahlenkombination angebracht ist. Auf dem anderen kurzen Teil befindet sich die letzte Ziffer der Nummernkombination und die TÜV-Plakette. Bei Oldtimern oder Elektroautos ist hier auch das H oder das E zu finden.

Welche Fahrzeuge sind für Wechselkennzeichen zulässig?

Zulässige Fahrzeugklassen für ein Wechselkennzeichen sind die Klassen M1, also Pkw mit bis zu 8 Sitzplätzen neben dem Fahrersitz, die Klasse L, also zum Beispiel Motorräder, Quads oder Trikes und die Klasse O1 also Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von bis zu 750 Kilogramm.

Das Fahrzeug, welches nur den kleinen Teil des Kennzeichens angebracht hat, muss in dieser Zeit auf privatem Grund stehen. Auf öffentlichen Straßen darf ein Fahrzeug nur dann, wenn beide Teile des Kennzeichens angebracht sind.

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Polizeikontrolle

Wird ein Fahrzeug mit unvollständigem Kennzeichen im Straßenverkehr betrieben, so droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro. Wenn es auf öffentlichem Grund abgestellt wird, so beträgt das Verwarnungsgeld nur 40 Euro.

Wechselkennzeichen an Autos: Was sind die Kosten?

Wie der ADAC berichtet, kann man bei Wechselkennzeichen nicht automatisch von niedrigeren Kosten ausgehen. Zwar kann die Versicherung, je nach Tarif günstiger sein, jedoch gibt es in Deutschland keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer. Diese muss für beide Fahrzeuge einzeln bezahlt werden.

Die Gebühren für ein Wechselkennzeichen betragen ca. 65 Euro. Dazu kommen jedoch noch die Kosten fürs Drucken der Schilder, die sich zwischen 20 und 30 Euro belaufen können.

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