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Italien führt Verkehrsregel wieder ein – Verstoß kann bis zu 345 Euro Bußgeld kosten

ADAC warnt

Italien führt Verkehrsregel wieder ein – Verstoß kann bis zu 345 Euro Bußgeld kosten

Italien setzt eine Verkehrsregel aus. Das kann für Urlauber teuer werden. Autofahrer sollten aufpassen, es drohen hohe Geldstrafen.

Bozen – Italien lockt jedes Jahr zahlreiche Urlauber mit seiner kulinarischen Vielfalt und traumhaften Landschaften. Doch hinter den sonnigen Aussichten verbergen sich auch üble Bußgeld-Fallen, die Italien-Urlauber kennen sollten – insbesondere Autofahrer. Nicht nur sind in der italienischen Straßenverkehrsordnung teils hohe Strafen für den falschen Gebrauch der Klimaanlage in Pkws angesetzt. Eine wiedereingeführte Verkehrsregelung könnte im Sommer 2024 für unangenehme Überraschungen sorgen und für Urlauber teuer werden. Insbesondere für diejenigen, die mit dem Fahrrad im Gepäck unterwegs sind.

italien führt verkehrsregel wieder ein – verstoß kann bis zu 345 euro bußgeld kosten

Fiese Bußgeld-Falle in Italien: Eine wiedereingeführte Verkehrsregel kann Urlauber teuer zu stehen kommen. Autofahrern drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen.

Hohes Bußgeld droht in Italien: Gesetz wieder in Kraft – Regel für die Warntafel am Auto

Die wichtige Änderung betrifft alle Autofahrer, die mit Fahrrädern, aber auch mit Skiern oder Snowboards auf einem Heckträger unterwegs sind. Seit einer Gesetzesänderung vom August 2023 waren Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung von der Pflicht zum Anbringen einer rot-weißen Warntafel befreit. Doch diese Regelung wurde wieder ausgesetzt: Selbst beleuchtete und gekennzeichnete Heckträger erfordern nun eine Warntafel. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 80 Euro, wie der ADAC informiert.

Vorschriften für die Warntafel – Hohe Strafe droht bei Nichteinhaltung

Grundsätzlich gilt laut ADAC: Wer in Italien etwas transportiert, das in der Länge über das Heck hinausragt oder einen Heckträger verwendet, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.

Die am Fahrzeugheck angebrachte Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 × 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen).

ADAC warnt: Fahrrad gilt als schwer erkennbare Ladung – Kennzeichnung in Italien Pflicht

Eine weitere Hürde für die Fahrradmitnahme sind die Vorschriften zur Ladungssicherung. In Italien dürfen Fahrräder nicht breiter sein als das Auto selbst. Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung zwar grundsätzlich jeweils 30 Zentimeter über die Schlussleuchten hinausragen, das gilt jedoch nicht für sogenannte schwer erkennbare Ladungen.

Nach der neuen italienischen Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder schwer erkennbar und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst. Diese als „schwer erkennbare Ladung“ eingestuften Fahrräder können bei Verstoß zu empfindlichen Strafen führen. Laut ADAC sind bis zu 345 Euro Bußgeld möglich.

Änderung der Gesetzeslage: Fahrrad-Urlaubern droht in Italien hohes Bußgeld

Reisende, deren Fahrräder also über die Schlussleuchten herausragen, sollten sich also unbedingt überlegen, ob sie so beladen tatsächlich nach Italien fahren wollen. Eine Rechtssicherheit gebe es derzeit nicht, da eine gerichtliche Entscheidung frühestens im Sommer 2024 zu erwarten sei. Darüber informierte der Automobilclub, der gerade auch vor einer 10.000-Euro-Strafe warnte, wenn man einen bestimmten Haushaltsgegenstand im Auto führt.

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