Wohin mit dem Rad in der Stadt? Auch die Fahrbahn ist in Berlin nun eine Option. / Bild: REUTERS
Wie es in der Aussendung der Senatskanzlei vom Mittwoch heißt, gibt es künftig keine Parkgebührenpflicht mehr für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Leichtkrafträder oder auch Motorräder, wenn diese auf „Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs“ – also Parkplätze auf der Straße – abgestellt werden. Die Fußverkehrsflächen werden darin als „geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen“ bezeichnet.
„Es ist so, dass Fahrräder, aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind, und das bedeutet, sie dürfen auf Parkplätzen abgestellt werden”, sagte Jarasch dem Sender rbb. Für E-Scooter gilt künftig eine Übergangsfrist. Sie dürfen bald nur mehr an speziell gekennzeichneten Sammelplätzen abgestellt werden. Fahrräder dürfen aber auch weiterhin am Gehsteig geparkt werden.
Der Senat hat gestern die Änderung der Parkgebühren-Ordnung beschlossen. Es ist klarzustellen: Mit der Verordnung wurde lediglich eine Befreiung von der Parkgebührenpflicht für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Leichtkrafträder und Motorräder geregelt.(1)
— Senatskanzlei Berlin (@RegBerlin) November 30, 2022
In Österreich ist das Parken am Fahrbahnrand übrigens für Radfahrer ebenfalls erlaubt. Bei den E-Scootern wird es im Jahr 2023 eine Neuregelung geben. Vor allem das Abstellen auf Gehsteigen, das zu gefährlichen Stolperfallen führt, soll ein Ende haben, kündigte die Stadtregierung vor einer Woche an.
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