mid Groß-Gerau – In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sabine Kroschel / pixabay.com
Rechtlich gesehen müssen Autofahrer daher bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihr Fahrzeug fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere behindert muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldetem Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Der ADAC rät daher allen, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, das Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Andernfalls müssten die Winterreifen wieder aufgezogen werden.
Der Artikel “April, April: Sommerreifen trotz Glätte und Schnee?” wurde am 19.04.2024 in der Kategorie Reifen von Solveig Grewe mit den Stichwörtern Ratgeber, Winterreifen, Sommerreifen, Wetter, Verbraucher, Kfz-Versicherung, Bußgeld, Reifen, Reifen, Autoreifen, Motorradreifen, NFZ-Reifen, Sommerreifen, Winterreifen veröffentlicht.