Kein Aprilscherz. Eine Blackbox ist ab Juli in allen neu zugelassenen Fahrzeugen vorgeschrieben und überwacht von der Geschwindigkeit bis zu Fahrmanövern alles, was Sie tun. Die Daten können vor Gericht über Verurteilungen entscheiden.
- Welche Daten aufgezeichnet werden
- Komplexe rechtliche Auseinandersetzung
- Unfallrate sinkt nicht
- Große Bandbreite an Konsequenzen
Es ist die berühmte Blackbox, die man aus Flugzeugen kennt. Alle Daten zum Flugzeug werden permanent erfasst, jede Entscheidung des Captains, jede Bewegung des Flugzeuges wird in jedem Sekundenbruchteil gespeichert, dokumentiert und kann im Falle eines Unfalls ausgewertet werden.
Welche Daten aufgezeichnet werden
Die permanent aufgenommen Daten werden nur im Falle eines Unfalls gespeichert, und zwar bis Sekunden vor Millisekunden nach einem Unfall. Und die Blackbox erzählt jedes Detail, das einen Unfall besser erklären oder überhaupt aufklären könnte: Lenkwinkel, Speed, Motordrehzahl, es lassen sich sogar relevante Fahrzeugbewegungen (etwa, wenn man nicht auf seiner Spur gefahren ist) auslesen und herausfiltern.
Diese gespeicherten Daten können im Falle eines Unfalls über eine Schnittstelle oder am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Richter oder Staatsanwalt können das etwa über Sachverständige beauftragen, auch Unfall-Beteiligte dürfen das einfordern. Darüber müsse aber laut Öamtc-Chefjurist Martin Hoffer der jeweilige Richter entscheiden.
Komplexe rechtliche Auseinandersetzung
Es sei heute sogar so: Dashcams, die Videos vom Verkehrsgeschehen drehen, seien zwar als Datensatz unzulässig. Aber bei ernsthafteren Vorfällen kann es heute schon vorkommen, dass ein Richter erklärt die Aufzeichnungen zu verwenden, weil der Nutzen größer als der Schaden sei.
Unfallrate sinkt nicht
Eine Annahme sei aber bereits heute, vor Inkrafttreten der E-Regel widerlegt. Nämlich, dass es mit einer Blackbox in Autos weniger Unfälle in Zukunft geben werde, weil es Lenkerinnen und Lenkern bewusst sei, dass sie vom eigenen Auto überwacht werden. Polizeiautos zum Beispiel seien schon vor Jahren mit Event-Data-Recordern ausgestattet worden. Die Unfallrate sei trotzdem nicht zurückgegangen. Es sei lediglich zu erwarten, dass die Unfallaufklärung objektiver stattfinde, so der Experte.
Große Bandbreite an Konsequenzen
Und sogar in einem weiteren Rahmen, als sich viele vorstellen können. Etwa, wenn man zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Radfahrer zweifelsfrei überzeugt war, geblinkt zu haben. Und, dass der Radfahrer das gesehen haben müsse. Wenn die Blackbox aber aufzeigt, dass das Blinker-Lamperl kaputt war, und der Radfahrer den Blinker-Zeichen deshalb nicht gesehen hat, haften Lenkerinnen oder Lenker genauso.
„Die Bandbreite möglicher Konsequenzen ist groß: Es geht um den technischen Zustand des Fahrzeuges und eine daraus resultierende Gefährdung genauso wie man die Fahrlinie anhand der Daten nachkonstruieren kann, oder sogar, dass eine Haltelinie nicht respektiert wurde.“ Selbst bei äußerst komplexen Unfällen – etwa, wenn ein Passant zwischen zwei Fahrzeugen auf die Straße läuft und von einem Auto erfasst wird – kommt man jetzt einer Objektivierung des Falles näher. Aber möglicherweise auch zum Nachteil der Fahrerin und des Fahrers. Richter könnten auf die Daten pochen, weil diese einem höheren Interesse der Wahrheitsfindung dienen, auch, wenn sich Fahrerin/Fahrer selbst damit belasten.